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Chronologie Chronologie: Der Fall Weimar: ein Doppelmord - drei Prozesse

20.08.2006, 12:12

Frankfurt/Main/dpa. - 4. August 1986: Monika Weimar (28) meldet im Laufe des Tages ihrebeiden Töchter Melanie (7) und Karola (5) als vermisst. Sie will dieKinder am Morgen noch gesehen haben.

7. August 1986: Die Leichen der beiden Kinder werden an zweiverschiedenen Stellen in der Nähe Philippsthals entdeckt. DieObduktion ergibt, dass Melanie erstickt und Karola erwürgt wurde.

29. August 1986: Monika Weimar beschuldigt erstmals ihren MannReinhard, die Kinder bereits in der Nacht zum 4. August umgebrachtund weggeschafft zu haben.

11. September 1986: Das Landgericht Fulda lehnt den von derStaatsanwaltschaft beantragten Haftbefehl gegen Reinhard Weimar ab.

27. Oktober 1986: Monika Weimar wird wegen Verdachts des zweifachenKindesmordes verhaftet.

23. März 1987: Prozessbeginn vor dem Landgericht Fulda.

26. Oktober 1987: Scheidung der Eheleute Weimar. Monika nimmt wiederihren Mädchennamen Böttcher an.

8. Januar 1988: Monika Böttcher wird nach 44 Verhandlungstagen wegenMordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Publikum im Saal jubelt.

17. Februar 1989: Der Bundesgerichtshof verwirft die Revision MonikaBöttchers.

2. Mai 1989: Das Bundesverfassungsgericht weist dieVerfassungsbeschwerde Böttchers zurück.

27. November 1992: Die in der Vollzugsanstalt Frankfurt-PreungesheimInhaftierte beantragt die Wiederaufnahme des Verfahrens. Sie stütztsich auf ein neues Faser-Gutachten, das später allerdings verworfenwird.

27. März 1995: Die zweite Schwurgerichtskammer des LandgerichtsGießen lehnt die Wiederaufnahme des Verfahrens ab.

4. Dezember 1995: Das Oberlandesgericht Frankfurt hebt das FuldaerUrteil wegen einer möglicherweise neuen Beweislage auf und ordnet dieWiederaufnahme des Verfahrens an. Nach neunjähriger Haft kommt dieehemalige Krankenpflegehelferin frei.

5. Juni 1996: Vor der zweiten Schwurgerichtskammer des LandgerichtsGießen wird der Prozess erneut aufgerollt: Böttcher muss sich wiederwegen des Vorwurfs verantworten, ihre beiden Töchter ermordet zuhaben.

24. April 1997: Nach 55 Verhandlungstagen spricht das LandgerichtGießen Monika Böttcher frei. Erneut Jubel im Gerichtssaal.

25. September 1997: Die Staatsanwaltschaft reicht am letzten Tag dergesetzlichen Frist die Begründung für die schon kurz nach dem Urteilvorsorglich angekündigte Revision ein.

18. März 1998: Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die Revisionzuzulassen, wird bekannt.

1. Juli 1998: Die Revisionsverhandlung vor dem Bundesgerichtshof(BGH) wird nach zwei Stunden abgebrochen, weil der SenatsvorsitzendeBurkhard Jähnke einen Herzanfall erleidet.

4. November 1998: Der BGH verhandelt erneut über die Revision derStaatsanwaltschaft und Böttchers Ex-Mann Reinhard Weimar.

6. November 1998: Der BGH hebt den Freispruch des GießenerLandgerichts wegen grober Rechtsfehler auf und ordnet einen drittenProzess vor dem Landgericht Frankfurt an.

2. September 1999: Nach über 13 Jahren beginnt in Frankfurt derdritte Strafprozess gegen Monika Böttcher.

22. Dezember 1999: Nach 29 Verhandlungstagen verurteilt die 21.Strafkammer des Landgerichts Frankfurt Monika Böttcher wieder zulebenslanger Haft. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sieihre Kinder ermordet hat. Gegen das Urteil ist Revision möglich.

23. Dezember 1999: Monika Böttcher legt beim OberlandesgerichtFrankfurt Revision gegen den Schuldspruch ein.

28. August 2000: Die Verurteilung Monika Böttchers zu lebenslangerHaft ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegendas Urteil als unbegründet verworfen.

27. Oktober 2000: Monika Böttcher tritt in der JustizvollzugsanstaltPreungesheim in Frankfurt ihre Haftstrafe an.