Medien CDU-Fraktion: Beschluss gegen höheren Rundfunkbeitrag
Soll der Rundfunkbeitrag ab 2025 steigen? In Sachsen-Anhalt hat sich die CDU-Landtagsfraktion deutlich positioniert. Sie fordert außerdem Reformen.
Magdeburg - Die sachsen-anhaltische CDU-Landtagsfraktion hat sich erneut gegen einen höheren Rundfunkbeitrag ausgesprochen und dringt auf einen entsprechenden Beschluss des Parlaments. Mit diesem Votum solle Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) dabei unterstützt werden, eine höhere Finanzierung nicht zu unterschreiben, sagte CDU-Medienpolitiker Markus Kurze am Donnerstag in Magdeburg. Dies wolle man nun mit den Koalitionspartnern SPD und FDP besprechen, so Kurze nach einer Klausur der CDU-Landtagsfraktion.
Nach einem vorläufigen Entwurf der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ist eine Steigerung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent auf monatlich 18,94 Euro im Gespräch. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit ARD, ZDF und Deutschlandradio wird im Wesentlichen aus diesem Beitrag, den Haushalte und Firmen zahlen, finanziert. Die Sender machten zuletzt keine konkreten Zahlen zu ihren Plänen öffentlich.
Das KEF-Gremium schlägt voraussichtlich im Februar den Ministerpräsidenten eine Beitragshöhe ab dem Jahr 2025 vor. Die Bundesländer entscheiden, müssen sich aber eng an der Empfehlung orientieren. Es ist eine einstimmige Entscheidung der Länder notwendig, um die Beitragshöhe im Staatsvertrag zu verändern.
Kurze forderte erneut Reformen. Die Akzeptanzkurve für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gehe aktuell eher nach unten, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion. „Dem müssen wir uns stellen.“ Doppelstrukturen müssten abgebaut werden, so Kurze. Radio Bremen könne in den NDR integriert werden, der Saarländische Rundfunk in den SWR. Zudem brachte Kurze Reformen bei den Radiokanälen MDR Jump und MDR Sputnik ins Gespräch. „Private können sich Doppelstrukturen so nicht leisten“, sagte Kurze.
Auch beim Programm sieht die CDU-Fraktion Reformbedarf. „Ob wir so viele Quizsendungen brauchen, so viele Kochsendungen - so viel kann man ja gar nicht raten und so viel kann man ja gar nicht kochen wie man da zum Teil sieht“, sagte Kurze. „Da gibt es Spielraum.“
Bei der vergangenen Erhöhung war das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingeschaltet worden. ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten geklagt, weil sich Sachsen-Anhalt gegen eine Erhöhung gestemmt hatte. Es kam erst gar nicht zu einer notwendigen Abstimmung im Landtag in Magdeburg. Damals stand Sachsen-Anhalt um Ministerpräsident Haseloff alleine da. Alle anderen Bundesländer waren damals - anders als dieses Mal - bereit, der Erhöhung zuzustimmen. Am Ende setzten die Bundesverfassungsrichter die Steigerung um 86 Cent von 17,50 Euro auf 18,36 Euro in Kraft.
Kurze freut sich, dass es nun auch aus anderen Ländern Stimmen gegen einen höheren Rundfunkbeitrag gibt. „Wir sind nicht mehr alleine. Es gibt einen großen Chor, die das jetzt so sehen und ich glaube, dieser große Chor wird auch noch größer.“