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Keine zusätzlichen Streifen Cannabis-Konsum auf Weihnachtsmärkten verboten

Kiffen auf dem Weihnachtsmarkt? Besser nicht, besagen die geltenden Regeln. Zusätzliche Kontrollen soll es zwar meist nicht geben - aber zu sehr darauf verlassen sollte man sich nicht.

Von dpa 23.11.2024, 04:00
Kiffen auf Weihnachtsmärkten ist in Niedersachsen und Bremen nach gängigen Regeln nicht erlaubt, zusätzliche Verbote sind aber nicht geplant. (Symbolbild)
Kiffen auf Weihnachtsmärkten ist in Niedersachsen und Bremen nach gängigen Regeln nicht erlaubt, zusätzliche Verbote sind aber nicht geplant. (Symbolbild) Hannes P Albert/dpa

Hannover/Bremen - Einen Joint auf dem Weihnachtsmarkt rauchen? Das ist in Niedersachsen und Bremen keine gute Idee. Für Besucher auf einem Weihnachtsmarkt ist das Kiffen zwischen Glühwein und Waffelbude nicht erlaubt. Ein zusätzliches Verbot planen die Weihnachtsmärkte etwa in Hannover, Göttingen oder Braunschweig aber nicht, ebenso wenig zusätzliche Streifen. Kontrollgänge der Ordnungsdienste, der Polizei und teils auch privater Sicherheitsdienste soll es aber geben. 

In Hannover setzen die Veranstalter auf die Gesetzeslage, die das Cannabis-Konsumverbot „ausreichend definiert“, wie die Stadt mitteilte. Demnach ist das Kiffen auf Spielplätzen, in Schulen, Sportstätten, Kinder- und Jugendeinrichtungen und jeweils in Sichtweite davon verboten. Auch Fußgängerzonen sind zwischen 7.00 und 20.00 Uhr kifffreie Zonen, ebenso ist der Konsum „in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“ verboten. 

Nach Angaben der Stadt Hannover gibt es nahe beim Weihnachtsmarkt eine Kita. Außerdem seien auch abends Familien mit Kindern und Jugendlichen auf dem Weihnachtsmarkt unterwegs. Daher sei nach aktueller Einschätzung ein zusätzliches Verbot nicht notwendig. In den vergangenen Jahren besuchten jeweils rund 1,8 Millionen Menschen den Weihnachtsmarkt Hannover. 

Keine zusätzlichen Verbote

Das Bremer Wirtschaftsressort hält wegen des Cannabisverbots in Fußgängerzonen zusätzliche Bestimmungen auf Landesebene nicht für notwendig. Das gilt auch für den Weihnachtsmarkt in Göttingen. 

Der Veranstalter des Braunschweiger Weihnachtsmarktes, die Braunschweig Stadtmarketing GmbH, stellt nach Angaben der Stadt jedes Jahr ein umfangreiches Sicherheitskonzept auf. Dazu zählten unter anderem Kontrollgänge privater Sicherheitsdienste und der Behörden wie der Polizei, kündigte die Stadt an. Angesichts der geltenden Regeln zum Cannabis-Konsum sei der Braunschweiger Weihnachtsmarkt „ohnehin kaum betroffen“. Das gelte auch für Wolfsburg, das Kiffen sei auf dem Weihnachtsmarkt daher ausgeschlossen. Einlasskontrollen gebe es dort nicht, wegen der freien Zugänglichkeit seien auch keine gesonderten Prüfungen auf Cannabis erlaubt. 

Teils private Sicherheitsdienste im Einsatz

Auf dem historischen Weihnachtsmarkt Osnabrück wird der Ordnungsaußendienst nach Angaben der Stadt „stark präsent“ sein. Spezielle Cannabis-Streifen soll es aber nicht geben. Ein Sprecher der Stadt warnte: „Dennoch wird der Ordnungsaußendienst seine Aufmerksamkeit auch auf unerlaubten Konsum von Cannabis richten und, sollte ein solcher entdeckt werden, selbstverständlich auch einschreiten.“ Außerdem sei ein privater Sicherheitsdienst bestellt, der vor allem an Sperren und nachts eingesetzt werde. Eine Einlasskontrolle gebe es nicht, auch keine Taschenkontrollen. 

Auch auf dem Lüneburger Weihnachtsmarkt sind verstärkte Kontrollen mit Blick auf Cannabis nicht geplant, dafür aber wie in den vergangenen Jahren regelmäßige Kontrollen und erhöhte Präsenz der Polizei sowie des Ordnungsdienstes, wie die Stadt mitteilte. Private Sicherheitsdienste sollten ebenfalls eingesetzt werden, allerdings außerhalb der Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes. Einlasskontrollen plant auch Lüneburg nicht, in Einzelfällen aber Taschenkontrollen.

Die Veranstalter der Weihnachtsmärkte in Hannover und Göttingen setzen auch in diesem Jahr auf ein Sicherheitskonzept, bei dem Polizei, Ordnungsdienst, aber auch private Sicherheitsleute Kontrollen durchführen. Aufgrund der Größe beider Märkte und deren Lage in Fußgängerzonen sind Einlass- und Taschenkontrollen nur schwer möglich und nicht vorgesehen.