Oberhavel Campingplatz in Oberhavel führt Kinderverbot ein

Der Campingplatz am Großen Wentowsee nennt sich offiziell „Campingplatz für Erwachsene“. Was das bedeutet, steht auf der Homepage des Platzes: „Bitte beachten Sie, dass unser Platz Erwachsenen und Jugendlichen ab 14 Jahren offen steht.“
Ist das kinderfeindlich? „Wir haben fast nur positive Reaktionen“, sagt Besitzerin Christiane Erdmann. „In Großbritannien ist so etwas schon lange üblich.“ Sie habe nur 50 Stellplätze, und die Erwachsenen sollen nicht von lärmenden Kindern gestört werden. „Ich kann doch nicht damit werben, dass wir hier viel Natur und Ruhe haben und dann ist es laut. Deshalb habe ich mich ganz bewusst für eine Zielgruppe entschieden.“
Für einen Campingplatz ist diese Ausrichtung überraschend, denn er gilt klassischerweise als idealer Ort für Familienferien, aber es gibt auch die große Gruppe der Dauercamper – meist Platzhirsche älterer Jahrgänge. Fairerweise verweist Erdmann extra auf einen nahe gelegenen Naturcampingplatz, der „ein großartiges Kinderparadies“ sei.
Kritik der Gleichstellungsbeauftragten
Die Gleichstellungsbeauftragte des Landes, Monika von der Lippe, sieht in der Regelung ein Problem. „Ich gehe von einer Form der Altersdiskriminierung aus“, sagte sie. Das Argument, dass es auch Zeltplätze nur für Nackte gebe, zähle da nicht. Im Gleichbehandlungsgesetz seien bestimmte Regeln festgelegt und es dürfen Menschen nicht benachteiligt werden, wenn sie behindert sind oder homosexuell oder aus rassistischen Gründen, wegen ihrer Herkunft, ihrer Religion oder eben wegen ihres Alters. „Alter ist in diesem Falle also etwas anderes als Nacktheit“, sagte sie.
Doch die rechtliche Bewertung ist schwierig, denn wenn „ein sachlicher Grund“ vorliegt, ist eine unterschiedliche Behandlung durchaus zulässig. Die Antidiskriminierungsstelle der Bundesregierung verweist auf ein Urteil, bei dem vor drei Jahren „das gänzlich andere Ruhe- und Erholungsbedürfnis“ von Erwachsenen und Kindern als ein solcher sachlicher Grund eingestuft wurde. Aber die Antidiskriminierungsstelle sieht die Regelung des Campingplatz skeptisch. Es sei ähnlich wie im Fall des Hotels Esplanade im ostbrandenburgischen Bad Saarow, dort gilt seit Ende 2015 ein Übernachtungsverbot für Gäste unter 16 Jahren. Die Idee: Das Hotel möchte sich als Ruheoase für Erwachsene präsentieren. Beim Bund heißt es beiden Fällen: „Wenn Kinder pauschal ausgeschlossen werden, benachteiligt das auch die Eltern, die ein Hotel oder einen Campingplatz als Familie dann nicht besuchen können. Dann werden auch die Erwachsenen benachteiligt, und zwar wegen des Alters ihrer Kinder.
Der Fall passt in die allgemeine Debatte der vergangenen Monate: Im Prenzlauer Berg wurde heftig debattiert, ob es erlaubt ist, dass ein Cafébetreiber stillende Mütter nicht in seinem Laden haben will. Es gibt immer mehr Gerichtsverfahren von Anwohnern gegen Kinderspielplätze. Andererseits kann jeder ein Geschäft eröffnen und frei entscheiden, wie das Hausrecht ist, also wen er rein lässt.
Bei der Landesregierung heißt es nur: Sie habe keine Kontrollfunktion in solchen Fällen – und als Regierung habe sie die unternehmerische Entscheidung der Betreiber nicht zu bewerten.
Birgit Kunkel, Sprecherin der Tourismus Marketing Brandenburg GmbH – also der obersten Tourismuswerber für das gesamte Land –, hebt vor allem hervor, dass es überall in Brandenburg ein sehr breitgefächertes und gutes Angebot von Campingplätzen gibt. Viele hätten sich extra auf Familien mit Kindern spezialisiert. „Aus Marketingsicht ist eine klare Ausrichtung und ein zielgruppenspezifisches Angebot durchaus sinnvoll. Aber das muss dann auch ganz klar kommuniziert werden“, sagt sie. „Damit für jeden klar ist, worum es geht.“
Und Zeltplatzchefin Erdmann sagt: „Bei einer Raucherkneipe regt sich doch auch niemand auf, dass dort nur Raucher ab 18 rein dürfen.“
Eltern werden benachteiligt
Auch die Antidiskriminierungsstelle der Bundesregierung sieht, dass es sich bei der Regelung des Campingplatz um eine Diskriminierung handeln könnte. Es sei ähnlich wie im Fall des Hotels Esplanade im ostbrandenburgischen Bad Saarow, dort wurde seit Ende 2015 ein Übernachtungsverbot für Gäste unter 16 Jahren verhängt. Die Idee: Das Hotel möchte sich als Ruheoase für Erwachsene präsentieren. Beim Bund heißt es zu beiden Fällen: „Wenn Kinder pauschal ausgeschlossen werden, benachteiligt das auch die Eltern, die dort als Familie nicht übernachten können. Dann werden auch die Erwachsenen benachteiligt, und zwar wegen des Alters ihrer Kinder.“