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Bundesgerichtshof Bundesgerichtshof: Urteil gegen Kampfhundhalter bestätigt

11.12.2001, 13:36
Der erschossene Kampfhund neben der Leiche des
Der erschossene Kampfhund neben der Leiche des dpa

Leipzig/dpa. - Die Vorsitzende des 5. BGH-Strafsenats in Leipzig, Monika Harms, sagte in ihrer Urteilsbegründung, die Hamburger Richter hätten eine außerordentlich milde Strafe verhängt. Dies müsse aber vom Revisionsgericht hingenommen werden, da die Entscheidung in sich widerspruchsfrei sei und keine Rechtsfehler erkennen lasse.

Der Pitbull-Mischling «Zeus» des 25-Jährigen hatte den Jungen am26. Juni 2000 gemeinsam mit dem Kampfhund «Gypsi» seiner Freundin aufeinem Schulhof in Hamburg-Wilhelmsburg zerfleischt. Der Angeklagtehatte die Hunde trotz Leinenzwangs im Hof frei laufen lassen, damitsie ihr «Geschäft» verrichten sollten. Die Tiere waren aber über eineMauer auf einen Schulhof gesprungen, wo Volkan und andere Kinder Ballspielten.

Die Bundesanwaltschaft, die Hamburger Staatsanwaltschaft und die Eltern des kleinen Volkan als Nebenkläger hatte eine Neuverhandlung angestrebt. Nach ihrer Ansicht hätten die beiden Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge belangt werden müssen, was eine härtere Strafe zur Folge gehabt hätte. Auch der Verteidiger des 25-Jährigen hatte eine Neuverhandlung beantragt, allerdings mit dem Ziel eines Freispruchs. Der Hamburger Anwalt Michael Wulff argumentierte vor dem BGH, für seinen Mandanten wäre es seinerzeit nicht vorhersehbar gewesen, dass die Hunde mit tödlichen Folgen über einenMenschen herfallen würden.

Harms bewertete das Verhalten der Angeklagten als schwierigabzuwägenden Grenzfall zwischen grob fahrlässiger Tötung und bedingtvorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge. Man hätte auch andersals das Hamburger Landgericht entscheiden können, das Urteil seijedoch vertretbar. Die verzweifelten Versuche des 25-jährigen auf demSchulhof, den kleinen Volkan noch zu retten, und die Erschütterungdes Paares über den Tod des Sechsjährigen hätten gezeigt, dass ihnender Junge nicht gleichgültig gewesen sei.

Der Fall des kleinen Volkan hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst.Viele Bundesländer verschärften ihre Regelung zur Zucht und Haltungbestimmter Hunderassen. Außerdem entstand ein Bundesgesetz gegengefährliche Hunde. Das Bundesverfassungsgericht hatte es erst in dervergangenen Woche abgelehnt, Teile davon auszusetzen. DieEntscheidung in der Hauptsache steht hier noch aus.

Erst am Montagabend hatte in Essen erneut ein Kampfhund eindreijähriges Mädchen angefallen und es an Stirn und Auge verletzt.Wie die Polizei mitteilte, musste die Kleine im Krankenhaus behandeltwerden. Zu dem Vorfall kam es, als eine 24 Jahre alte Frau ihre dreiKampfhunde unangeleint aus dem Auto ließ.

Die verbraucherpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion,Gudrun Kopp, kritisierte, mit dem im Frühjahr 2001 verabschiedetenBundeskampfhundegesetz und den Länderverordnungen sei ein Schutz vorgefährlichen Hunden und ihren Haltern nicht wirklich gegeben. NurEinzelfallprüfungen von Mensch und Tier gäben Auskunft über einebestehende Gefahr.