Nitrat im Grundwasser Bundesgericht entscheidet zu Nitratbelastung an der Ems
Die Nitratwerte im Grundwasser entlang der Ems sind häufig viel zu hoch. Das Bundesverwaltungsgericht soll jetzt entscheiden, ob Niedersachsen und NRW zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreifen müssen.

Leipzig/Hannover - Das Bundesverwaltungsgericht will am Donnerstag (11.00 Uhr) eine Entscheidung über Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers an der Ems verkünden. Es geht darum, ob die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen mehr als bisher gegen die hohe Nitratbelastung tun müssen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hält das vorhandene Schutzprogramm nicht für ausreichend und hat Klage eingereicht. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hatte dem Verein recht gegeben und den Ländern aufgetragen, bessere Maßnahmen zu treffen. Gegen dieses Urteil haben Niedersachsen und NRW Revision eingelegt, über die nun die Bundesrichter in Leipzig entscheiden werden.
Grenzwerte für Nitrat im Grundwasser vielfach überschritten
Im Flussgebiet der Ems werden die erlaubten Höchstwerte für Nitrat an vielen Grundwassermessstellen überschritten. Die Belastung wird auf eine intensive Dünung etwa mit Gülle in den vergangenen Jahrzehnten zurückgeführt. Das Umland der Ems ist stark geprägt durch intensive Tierhaltung und Ackernutzung.
Zu viel Nitrat ist gesundheitsschädlich. Damit entsteht langfristig auch für die Trinkwasserversorgung ein Problem. Es gilt ein Grenzwert von Nitrat im Grundwasser bei 50 Milligramm pro Liter.