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Wahlkampf Brandenburger Fernsehwahlkampf - FDP scheitert vor Gericht

Für eine Wahlkampf-Sendung bekommt der Spitzenkandidat der FDP in Brandenburg keine Einladung. Die Partei ging dagegen rechtlich vor und erlitt nun eine Schlappe vor dem Verwaltungsgericht.

Von dpa Aktualisiert: 05.09.2024, 14:39
Zyon Braun empfindet die Nicht-Berücksichtigung seiner Partei bei einer Wahlkampfsendung als „Skandal“.
Zyon Braun empfindet die Nicht-Berücksichtigung seiner Partei bei einer Wahlkampfsendung als „Skandal“. Bernd von Jutrczenka/dpa

Potsdam - Die FDP ist vorerst mit ihrem Versuch gescheitert, sich in eine Fernsehsendung zum brandenburgischen Landtagswahlkampf einzuklagen. Das Verwaltungsgericht in Potsdam habe einen Eilantrag des FDP-Landesverbandes Brandenburg abgelehnt, erklärte ein Sprecher der Behörde. „Durch den Antrag sollte der Rundfunk Berlin-Brandenburg dazu verpflichtet werden, den Spitzenkandidaten der FDP in die für den 17. September 2024 geplante Sendung „rbb24 – Ihre Wahl: Der Kandidatencheck“ einzuladen“. Zunächst hatte der RBB berichtet.

Gericht: Entscheidung nachvollziehbar begründet

Maßgeblich für die Entscheidung war nach Angaben des Gerichts das Gesamtkonzept des RBB für die Berichterstattung über den Wahlkampf. Demnach waren in die Sendung die Spitzenkandidaten der Parteien eingeladen worden, „die derzeit im Landtag Brandenburg vertreten sind, sowie die Spitzenkandidaten derjenigen Parteien, die in den Meinungsumfragen stabil über fünf Prozent liegen“. Beide Kriterien treffen auf die FDP derzeit nicht zu. 

Die vom RBB zugrunde gelegten Auswahlkriterien seien nicht zu beanstanden, führte der Sprecher des Verwaltungsgerichts aus. „Die verfassungsrechtlich verbürgte Chancengleichheit der politischen Parteien im Wahlkampf verlange nämlich keine formale Gleichbehandlung, sondern lasse Raum dafür, der unterschiedlichen Bedeutung der Parteien in angemessener Weise Rechnung zu tragen“. 

FDP hält „Ausladung“ für „Skandal“

„Wir halten diese Entscheidung für falsch und werden weitere Schritte prüfen“, sagte FDP-Landeschef Zyon Braun. Gegen den Beschluss kann sich die Partei mit einer Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wenden. „Die Ausladung der FDP bleibt ein Skandal“, führte Braun aus. Die Partei werde nun umso lauter für sich werben, um deutlich zu machen, „dass eine stabile Regierung aus der Mitte heraus nur mit der FDP gebildet werden kann“.

Der RBB hatte darauf verwiesen, dass aktuell bisher keine realistische Chance auf einen Einzug der FDP in den Brandenburger Landtag ersichtlich war. Im Konzept der Wahlberichterstattung komme die FDP aber in verschiedenen anderen Formaten mit ihren Positionen und Köpfen vor - in Fernsehen, Radio und Internet.