Kirche Bischof begrüßt Segnung homosexueller Paare
Dass der Vatikan die Segnung homosexueller Paare grundsätzlich erlaubt, hatte vor Weihnachten viele überrascht. Lob und Kritik waren die Folge. Auch Erfurts Bischof hat eine klare Position.
Erfurt - Der Bischof des Bistums Erfurt Ulrich Neymeyr hat sich hinter die neue Leitlinie zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare von Papst Franziskus gestellt. Die vatikanische Erklärung bestätige, was es im Bistum Erfurt schon gebe, sagte Neymeyr auf dpa-Anfrage. „Paare, die sich lieben, können von einem Priester gesegnet werden.“ Dies könne bei einem persönlichen Gespräch, bei einer Haus- oder Wohnungseinweihung oder anlässlich eines Gottesdienstes am Valentinstag geschehen. „Einige pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bistums Erfurt werden extra ausgebildet, um Menschen auch in Fragen ihrer sexuellen Identität und Orientierung zu begleiten“, so Neymeyr.
Der Bischof begrüßte die „Fiducia supplicans“ (in etwa: „Flehendes Vertrauen“) genannte Erklärung vor allem auch deshalb, da sie Amtsträgern pastorale Handlungssicherheit gebe und Handlungsspielraum bietet. „Welche pastorale Praxis sich daraus noch entwickeln und welche Rückwirkungen das auf lehramtliche Aussagen haben kann, wird die Zeit zeigen. So gesehen ist „Fiducia supplicans“ durchaus ein Meilenstein“, so Neymeyr. Das Bistum Erfurt ist mit etwa 137.300 Katholiken das mitgliederstärkste Bistum in Thüringen.
Franziskus hatte kurz vor Weihnachten grundsätzlich erlaubt, dass katholische Priester „Paaren in irregulären Situationen und gleichgeschlechtlichen Paaren“ unter strikten Bedingungen segnen dürfen. Aus Deutschland gab es dafür überwiegend Lob. Manchen Reformern ging der Schritt noch nicht weit genug. Aus konservativen Lagern gab es teils harsche Kritik. Am Donnerstag veröffentlichte das vatikanische Amt für die Glaubenslehre eine weitere Erklärung. Darin wurde die Kritik abgewehrt, wonach die Erklärung kirchlicher Tradition zuwiderlaufe oder blasphemisch sei. Zugleich betonte die Kirchenbehörde aber auch, dass mit solchen Segnungen Verbindungen außerhalb der Ehe weder gebilligt noch gerechtfertigt würden.