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Nach DFB-Urteil „Bild“: Bayer-Fußballerinnen gehen in Berufung

Ein Spiel der Frauen-Bundesliga beschäftigt weiter die Sportjustiz. Bayer Leverkusen will gegen die angeordnete Wiederholung des Duells mit Freiburg in Berufung gehen.

Von dpa 19.10.2024, 13:05
Das Frauen-Spiel zwischen Freiburg und Leverkusen wird nach einem DFB-Urteil wiederholt. Das will Bayer nicht hinnehmen.
Das Frauen-Spiel zwischen Freiburg und Leverkusen wird nach einem DFB-Urteil wiederholt. Das will Bayer nicht hinnehmen. Tom Weller/dpa

Leverkusen - Bayer Leverkusen setzt sich laut „Bild“ weiterhin juristisch gegen die Wiederholung des Duells mit dem SC Freiburg in der Frauenfußball-Bundesliga zur Wehr. „Wir sind immer noch irritiert über das Urteil und werden in Berufung gehen“, sagte der Leverkusener Lizenz-Direktor Thomas Eichin. Damit würde der Rechtsstreit zu einem Fall für das DFB-Bundesgericht. 

Das bisher zuständige DFB-Sportgericht hatte am Dienstag den Bayer-Einspruch gegen die Aufhebung der Wertung des 3:2 beim SC Freiburg abgelehnt und damit das Urteil vom 19. September bestätigt, in dem eine Neuansetzung angeordnet worden war.

Freiburg hatte seinen Protest mit einem angeblichen Regelverstoß des Schiedsrichterteams begründet. Dieses hatte den letztlich entscheidenden Elfmeter für Leverkusen in der 88. Minute wiederholen lassen. 

„Es handelt sich vorliegend nicht um eine grundsätzlich nicht überprüfbare Tatsachenentscheidung, sondern um die Unkenntnis einer Regel und damit um einen Regelverstoß. Dieser Verstoß hatte auch Auswirkungen auf die Wertung des Spiels als verloren oder unentschieden – somit war das Spiel zwingend neu anzusetzen“, sagte der Vorsitzende Richter Heinz Müller in der Urteilsbegründung.

Streit um wiederholten Elfmeter

Im ersten Versuch hatte Bayer-Spielerin Kristin Kögel den Ball über das Tor geschossen. Da sich Freiburgs Torhüterin Rafaela Borggräfe nach Meinung der Unparteiischen zu früh bewegt hatte, ließen sie den Strafstoß wiederholen. Kögel verwandelte im zweiten Versuch zum Endstand. 

Laut Regelwerk können Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter einen Elfmeter noch einmal ausführen lassen, allerdings nur, wenn das Vergehen von Torhüterin oder Torhüter die Schützin oder den Schützen eindeutig beeinträchtigt hat. Das sei nach Ansicht der Freiburgerinnen nicht der Fall gewesen. Laut Sportgericht sei die entsprechende Regel 14 Ziffer 2 im vorliegenden Sachverhalt missachtet worden.