Fingierte Quittungen Bewährungsstrafe wegen Betrugs gegen Ex-Pastor gefordert
Ein früherer Pastor soll Rechnungen und Quittungen gefälscht haben, um sich ein zusätzliches Einkommen verschafft zu haben. Jetzt steht der Prozess am Landgericht Hildesheim kurz vor seinem Ende.
Hildesheim - Im Betrugsprozess gegen einen früheren evangelischen Pastor hat die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe gefordert. Im Landgericht Hildesheim beantragte die Anklagevertreterin wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Urkundenfälschung eine Gesamtstrafe von einem Jahr und vier Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt sein soll. Außerdem soll der 65-Jährige binnen 25 Monaten 2.500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Die Verteidigung plädierte dafür, eine Geldstrafe von 2.250 Euro vorzubehalten - die Verkündung einer Strafe sei aber „entbehrlich“. Das Urteil soll am Mittwoch verkündet werden.
Gefälschte Quittungen eingereicht
Der frühere Pastor einer Kirchengemeinde im Landkreis Hildesheim soll zwischen September 2012 und Ende 2016 in 44 Fällen gefälschte oder fingierte Quittungen und Rechnungen beim Kirchenamt Hildesheim eingereicht haben - um sich dauerhaft eine zusätzliche Geldquelle zu verschaffen. Damit soll er einen Schaden von über 44.000 Euro angerichtet haben. Ursprünglich waren sogar 163 Fälle mit einem Gesamtschaden von über 52.000 Euro angeklagt.
Es ist nicht der erste Prozess in dem Fall: Der Bundesgerichtshof hob das erste Urteil gegen den Mann mit Beschluss vom Februar 2023 auf - wegen eines Formfehlers. Nach früheren Angaben des Landgerichts war das Urteil vom Dezember 2021 zwar „materiell-rechtlich fehlerfrei“, die Strafkammer informierte aber nicht ausreichend über Verständigungsversuche außerhalb der öffentlichen Verhandlung.
Schaden in jedem Einzelfall „nicht besonders hoch“
Der Ex-Pastor wurde in dem ersten Verfahren zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte er die Kirche um mehr als 44.000 Euro betrogen. Verurteilt wurde er wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Urkundenfälschung in 44 Fällen.
Anklägerin wie Verteidiger hoben hervor, dass eine psychische Erkrankung seiner Tochter ebenso wie eine eigene Krebserkrankung den 65-Jährigen schwer belasteten - auch finanziell. Er habe die Taten umfassend gestanden und das Geld zurückgezahlt. Allerdings habe er „fast monatlich Taten“ begangen und seine Vertrauensposition über lange Zeit ausgenutzt, betonte die Anklagevertreterin. Sein Verteidiger Hans Holtermann sagte dagegen, der Schaden sei in den einzelnen Fällen „nicht besonders hoch“, auch sei keine besondere kriminelle Energie nötig gewesen. Der Betrug sei zudem keineswegs selbstsüchtig und rücksichtslos gewesen.
Ex-Pastor bedauert seine Taten
Der Ex-Pastor selbst entschuldigte sich in seinem Schlusswort. Er wisse, dass er heute wegen seiner Krankheit „nicht mehr so in Panik geraten“ würde, könne die Taten jedoch nicht ungeschehen machen. Aber: „Es tut mir leid.“