Justiz Berliner Polizei fahndet nach verurteiltem Rocker
Ein Rocker sitzt wegen tödlicher Schüsse im Haft. Vor ihm liegen noch einige Jahre. Doch er nutzt einen Ausgang und kehrt nicht zurück. Die Fahndung läuft.

Berlin - Die Berliner Polizei fahndet nach einem verurteilten Rocker, der nach einem Ausgang nicht ins Gefängnis zurückgekehrt ist. Nach einem Bericht des „Tagesspiegels“ handelt es sich um einen Hells Angel, der 2019 wegen tödlicher Schüsse am Kottbusser Tor in Kreuzberg verurteilt worden war. Ein Sprecher der Senatsjustizverwaltung bestätigte am Dienstag, dass ein 28 Jahre alter Häftling am vergangenen Samstag von einem unbegleiteten Ausgang nicht in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel zurückgekehrt sei. Daraufhin sei die Polizei alarmiert worden. Diese habe die sofortige Fahndung eingeleitet, sagte eine Sprecherin.
Nach Angaben des Justizsprechers muss der Straftäter eine achtjährige Haftstrafe verbüßen. Als Strafende sei Mitte 2026 notiert. Nach „eingehender Prüfung“ seien vor kurzem Lockerungen für den Mann beschlossen worden. Zunächst habe er in Begleitung Ausgang gehabt. Durch seine Flucht hat er die Privilegien nun verspielt. Wird der Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit gefasst, wird er laut Justiz vorerst nicht wieder in den Genuss von Lockerungen kommen.
Der Justizsprecher verwies darauf, dass die Zahl der Menschen, die gegen Haftlockerungen verstießen, relativ gering sei. So habe es 2018 insgesamt 200.080 Lockerungsmaßnahmen gegeben, lediglich in 81 Fällen sei es zu Verstößen gekommen. In den Jahren zuvor seien die Zahlen vergleichbar gewesen.
Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Holger Krestel, forderte Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) auf, offenzulegen, nach welchen Kriterien „eine derart weitgehende Hafterleichterung“ gewährt wurde.
Nach Informationen des „Tagesspiegels“ soll der flüchtige Rocker am 26. August erstmals unbegleitet das Gefängnis verlassen haben, um bei der Einschulung seines Kindes dabei sein zu können. Ermittler fürchten nun, der 28-Jährige könne sich ins Ausland absetzen, schreibt das Blatt. Der Hells Angel sei bereits nach der Tat 2016 vorübergehend in die Türkei geflohen.