Berlin Berlin: Tödliche Therapie: Haftstrafe für Drogenarzt

Berlin/dpa. - Nach einer tödlichen Drogen-Therapie ist ein52-jähriger Arzt am Dienstag vom Berliner Landgericht zuvier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Bei seinerBehandlung waren im September 2009 zwei Patienten an einer ÜberdosisEcstasy gestorben. Das Gericht verurteilte ihn nun wegen Überlassensvon Drogen mit Todesfolge und fahrlässiger Körperverletzung. Er darfauch nicht mehr als niedergelassener Arzt oder Psychotherapeutarbeiten.
In dem Wiederholungsprozess stellten die Richter fest, dass derMediziner durch einen leichtfertigen Fehler beim Abwiegen eineÜberdosis Ecstasy verabreicht hatte. Ein Student und ein Frührentnerstarben. Fünf weitere Patienten kamen mit Vergiftungen insKrankenhaus.
Im Mai 2010 war der Therapeut noch wegen Körperverletzung mitTodesfolge zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.Von einer vorsätzlichen Schädigung seiner Patienten gingen dieRichter im Wiederholungsprozess nicht mehr aus. Der Arzt habe aberleichtfertig gehandelt. Die Menge kam ihm selbst zu groß vor, aber erverabreichte das Ecstasy dennoch. Eine gesteigerte Vorsicht wäregeboten gewesen, zumal es sich um einen hoch giftigen Stoff handelte,betonte die Strafkammer. Die Verteidigung hatte gegen das ersteUrteil Revision eingelegt, weil sie von Fahrlässigkeit statt Vorsatzausgegangen war.
Der Arzt hatte sich schuldig bekannt und gesagt, «ich bereuezutiefst meinen fatalen Fehler beim Abwiegen». Eigenen Angaben nachwerde er keine Drogen mehr einsetzen. Im Nachhinein habe er aufschreckliche Weise feststellen müssen, dass er den Umgang mitillegalen Substanzen falsch eingeschätzt habe. Die Behandlung mitbewusstseinserweiternden Mitteln nach der von ihm praktizierten«Psycholytischen Psychotherapie» ist in Deutschland wissenschaftlichnicht anerkannt.
Nach Überzeugung der Richter hat sich der Arzt und vierfache Vaternicht überzeugend von der Psycholytischen Therapie abgekehrt. DasGericht bestätigte das Berufsverbot des ersten Urteils alsPsychotherapeut und niedergelassener Arzt. Der Angeklagte habeverbotene Drogen eingesetzt und seine Pflichten grob verletzt, hießes im Urteil. «Ein Arzt, der so handelt, entledigt sich des weißenKittels und wird zum Rechtsbrecher», argumentierte das Gericht.Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.