Bundestagswahlen Bei Wiederholungswahl stoßen Bürgerämter an ihre Grenzen
Berlin - Im Fall einer kompletten Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin kommt auf die Bezirke viel Arbeit zu. Die größte Herausforderung bestehe dann darin, den Dienstbetrieb der Bürgerämter in einem für die Bevölkerung zufriedenstellenden Ausmaß aufrecht zu erhalten, sagte der Bezirksstadtrat für Bürgerdienste in Steglitz-Zehlendorf, Tim Richter. Solange es noch keine ständigen Wahlämter gebe, würden die Mitarbeiter der Bürgerämter dann für die Wahlorganisation gebraucht.
„Deshalb muss das Leistungsangebot der Bürgerämter während der Vorbereitung, der Durchführung und der Nachbereitung von Wahlen reduziert werden“, sagte Richter. Das Bezirksamt bereitet sich prophylaktisch auf eine komplette Wahlwiederholung vor. Ob es dazu kommt, muss aber erst noch das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Denkbar wäre das bereits das bereits im September. Nach der Verkündung muss die Wahl innerhalb von 60 Tagen wiederholt werden.
Der Bundestag hatte im November 2022 mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschlossen, dass wegen Wahlpannen in 327 der Berliner 2256 Wahlbezirke neu gewählt werden muss, außerdem in 104 der 1507 Briefwahlbezirke. Dagegen hatte die Unionsfraktion im Bundestag geklagt, weil sie eine Wiederholung nur in einem kleinen Teil der Berliner Wahlbezirke für nicht weitgehend genug hält. Ob das Bundesverfassungsgericht nun eine teilweise oder eine komplette Wiederholung für angemessen hält, ist noch offen. Bei den Wahlen zum Bundestag und zum Abgeordnetenhaus am 26. September 2021 gab es in Berlin zahlreiche Probleme und Mängel, etwa lange Wartezeiten vor Wahllokalen und falsche oder fehlende Stimmzettel. Die Abgeordnetenhauswahl war bereits im Februar wiederholt worden.