Behördenärger Behördenärger: 13-Jähriger muss Beerdigung seines Vaters zahlen

Salzgitter - In Niedersachsen musste ein 13-Jähriger die Beerdigung seines eigenen Vaters bezahlen. Der Junge, der getrennt vom Vater bei seiner Mutter lebt, habe nach dem Tod ein entsprechendes Schreiben des Ordnungsamtes bekommen, berichtet „Bild“.
Das Vorgehen der Behörden ist legal: Laut Niedersächsischem Bestattungsgesetz gibt es eine festgelegte Regel, wer für die Kosten einer Beerdigung aufkommen muss. Zunächst der Ehepartner, wenn es den nicht gibt Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern und Geschwister. Da der Vater des Jungen nicht verheiratet war, flatterte dem 13-Jährigen also die Rechnung ins Haus.
Der Junge und seine Mutter brachten laut „Bild“ schließlich 2500 Euro für die Bestattung auf. „Die Vorgehensweise des Amtes ist unglaublich“, so die Mutter des Kindes. „Sie wissen auch, dass ein 13-jähriger das nicht zahlen kann.“ (mz)