Bayern Bayern: Zwei Jahre und acht Monate Haft für Inzest-Vater

Nürnberg/dapd. - Die Staatsanwältin hatte 14 Jahre Haftund anschließende Sicherungsverwahrung gefordert.
Die Strafkammer verurteilte den ehemaligen Gerüstbauer jedochlediglich wegen Inzests sowie Nötigung und Körperverletzung. VomVorwurf der jahrelangen Vergewaltigung der heute 46-jährigen Tochtersprach es ihn frei. «Vergewaltigung können wir nicht nachweisen»,sagte der Vorsitzende Richter Günther Heydner.
Angeklagt waren mehrere hundert, nicht verjährte Fälle seit 1991.Das Gericht ging von zehn noch nicht verjährten Inzest-Fällen seit2006 aus. Heydner betonte, die Kammer sei durchaus davonausgegangen, dass Renate B. von ihrem Vater erstmals als Zwölf- oder13-Jährige zum Sex gezwungen worden sei. «Diese Frau hat allemAnschein nach eine schlimme Kindheit in einem schlimmen Elternhausgehabt. Sie wurde in jungen Jahren mit Dingen konfrontiert, diealles andere als schön waren», sagte er. «Aber darum geht es nicht».Das Gericht habe dem Vater nachweisen müssen, dass er sich auch nach1991 seine Tochter immer mit Gewalt gefügig gemacht habe. «Daskönnen wir nicht», sagte Heydner.
Zwtl.: «Keine Konstanz in den Aussagen»
Das Gericht stützte seine Zweifel vor allem auf widersprüchlicheAussagen des Opfers zu «wesentlichen Ereignissen». So schilderteRenate B. Einzelheiten zu ihrem ersten Geschlechtsverkehr mit demVater bei Polizei, Ermittlungsrichtern und Gericht jeweilsunterschiedlich und zunehmend dramatischer. WidersprüchlicheDarstellungen der 46-Jährigen gab es zur Rolle ihrer Mutter, die jenach Aussage bei der ersten Vergewaltigung im elterlichenSchlafzimmer dabei gewesen sein soll oder auch nicht. Und auch denletzten Übergriff des Vaters im März 2011 kurz vor seinerInhaftierung schilderte Renate B. einmal so, dass der Vater sie dazugezwungen habe, ein anderes Mal war von Gewaltanwendung durch denVater keine Rede.
Zeugen aus dem Umfeld der Familie hatten ausgesagt, dass Tochterund Vater in der Öffentlichkeit stets harmonisch wirkten. «Wenn auswelchen Gründen auch immer sich über die Jahre ein Einvernehmeneingeschlichen hat, dürfen wir keine Gewalt annehmen», betonte derVorsitzende Richter.
Zwtl.: Revision wird geprüft
Opferanwältin Andrea Kühne, die wie die Staatsanwaltschaft 14Jahre Haft und Sicherungsverwahrung für den 69-Jährigen geforderthatte, reagierte kritisch auf das Urteil. «Da klaffen Juristerei undPsychologie gewaltig auseinander»« sagte sie. Eine Revision gegendas Urteil werde auf jeden Fall geprüft.
Der Verteidiger Karl Herzog, der maximal fünf Jahre Haftbeantragt hatte, erklärte, sein Mandant sei erleichtert über dasUrteil. Er selbst halte den Richterspruch für ausgewogen und sehrsorgfältig begründet.