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Bayern Bayern: Paar beim Sex soll nicht gezeigt werden

07.08.2009, 10:37
Der umstrittene Leichen-Präparator Gunter von Hagens wehrt sich gegen das Verbot der Stadt Augsburg, in seiner Ausstellung «Körperwelten» einen plastinierten Liebesakt zu zeigen. (FOTO: DPA)
Der umstrittene Leichen-Präparator Gunter von Hagens wehrt sich gegen das Verbot der Stadt Augsburg, in seiner Ausstellung «Körperwelten» einen plastinierten Liebesakt zu zeigen. (FOTO: DPA) Institut für Plastination

Augsburg/ddp. - Im Streit um die «Körperwelten»-Ausstellung in Augsburg will die Stadtverwaltung notfalls mit Zwangsmaßnahmen gegendie Zurschaustellung zweier Plastinate beim Geschlechtsakt vorgehen. Sollten die Ausstellungsmacher um den Leichenplastinator Gunther von Hagens den «Liegenden Akt» nicht wie gefordert entfernen, werde manden separaten Ausstellungsraum zusperren, sagte KommunalreferentRainer Schaal am Freitag der Nachrichtenagentur ddp. Zunächst wolle man jedoch eine mögliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg über die Rechtmäßigkeit des Verbots abwarten.

Die Stadtverwaltung hatte das Verbot damit begründet, dass dieZurschaustellung konservierter Körper von zwei toten Menschen beim Sex gegen die Vorschriften des bayerischen Bestattungsgesetzes und den postmortalen Persönlichkeitsschutz verstoße. Den Veranstaltern wurde zunächst mit einem Zwangsgeld von 10 000 Euro gedroht, falls das Exponat doch der Öffentlichkeit gezeigt werden sollte.

Am Donnerstag hatte von Hagens vor Medienvertretern dasumstrittene Exponat in Goldfolie verhüllt präsentiert. Zudem ließ er großformatige Fotos aufstellen, auf denen der Liebesakt im Original zu sehen ist. Gegen das Verbot der Stadt Augsburg wollte von Hagens juristisch vorgehen. Der Antrag lag dem Verwaltungsgericht Augsburg am Freitagvormittag nach Auskunft einer Sprecherin jedoch noch nicht vor.

Kommunalreferent Schaal sagte, da die Stadt davon ausgehe, dassder verhüllte Akt auch den Besuchern der Ausstellung präsentiertwerde, habe man sich zur Androhung von Zwangsmaßnahmen statt zu einerErhöhung des Ordnungsgelds entschieden. Ziel der Stadtverwaltung seies schließlich nicht, Einnahmen zu erzielen, sondern die Ausstellungdes Exponats zu verhindern.