Badeunfall Badeunfall: Neunjähriger ertrinkt in einem türkischen Pool

Istanbul/dpa. - Der kleine Tim sei beim Spielen imSchwimmbecken unter Wasser hängen geblieben, berichtete die türkischeZeitung «Milliyet» am Dienstag. Als der Vater das Unglück vom Sonntagbemerkte, sei er hinterher gesprungen und habe versucht, den Jungenzu retten. Allerdings starb der Neunjährige trotz allerWiederbelegungsversuche in einer Klinik des nahe gelegenen BadeortesMarmaris. Die Gendarmerie von Marmaris untersucht nun die Abläufe desUnfalls.
Zum genauen Hergang des Unglücks gab es unterschiedliche Angaben.Ein Onkel des Jungen berichtete der dpa am Dienstag, das Kind habe imetwa 70 Zentimeter tiefen Wasser mit Flossen und Schnorchel gespielt.Dann sei Tim plötzlich in einen Wasser-Ansaugschacht hineingezogenworden: «Dort steckte er mit dem Bein fest, und sein Vater und andereMänner versuchten, ihn rauszuziehen.» Die Zeitung «Milliyet» hatteberichtet, der kleine Urlauber sei mit Flossen an den Füßen eineRutsche hinuntergerutscht. Nachdem er ins Wasser eintauchte, sei eineder Flossen in ein Gitter geraten. Dadurch sei der Junge amBeckengrund festgehalten worden.
Die Gendarmerie von Marmaris wollte keine Details zumUnglücksablauf nennen. Der Vater war nach Angaben des Verwandten mitseinem Sohn im Urlaub, die Mutter reiste am Sonntag zum Unglücksort.
TUI-Pressesprecher Robin Zimmermann bestätigte am Dienstag inHannover einen «Unfall mit Todesfolge» in der Türkei. «Wir haben derFamilie unser Beileid ausgesprochen und ihr jedwede Hilfezugesichert», sagte er. Die Familie komme aus Nordrhein-Westfalen.Nähere Angaben könne er zum jetzigen Zeitpunkt nicht machen.
Erst kürzlich hatte der Bundesgerichtshof (BGH) nach dem Unfalleines Kindes in Griechenland entschieden, dass Reiseveranstalter dieEinrichtungen einer Hotelanlage auf mögliche Risiken prüfen müssen.Ob dieses Urteil auch für das aktuelle Unglück Bedeutung habenkönnte, war allerdings noch offen.
Dem Karlsruher Urteil lag der Fall eines elfjährigen Jungen ausThüringen zu Grunde, der im Sommer 2001 im Schwimmbad mit Ruscheeiner griechischen Hotelanlage ertrunken war. Er war mit dem Arm inein ungesichertes Absaugrohr geraten und hatte sich nicht mehrbefreien können. Nach dem BGH-Urteil von Mitte Juli stehen derFamilie aus Thüringen 70 000 Euro Schmerzensgeld zu.
Nach den Worten des Gerichts traf den Reiseveranstalter in demverhandelten Fall eine «Verkehrssicherungspflicht»: Er mussüberprüfen, ob die Einrichtungen der angebotenen Hotels einenausreichenden Sicherheitsstandard bieten. Das galt dem Gerichtzufolge in dem griechischen Fall auch für die dortige Wasserrutsche,obwohl sie im Reisekatalog nicht aufgeführt war und im Hotel nurgegen Entgelt benutzt werden konnte.
In einem zweiten Urteil zu einem verletzten Kind stellte der X.Zivilsenat damals klar, dass eine Werbung mit einer «kindgerechtenAusstattung» der Hotelanlage nicht nur Spielangebote, sondern aucherhöhten Schutz vor Gefahren umfasse. (Az: X ZR 142/05 u. 44/04 vom18. Juli 2006)