Baden-Württemberg Baden-Württemberg: Angeklagter gesteht Gaststätten-Schießerei

Stuttgart/ddp. - Die Anklage wirft ihm unter anderem versuchten achtfachen Mord und vierfache versuchte Körperverletzung vor.
In der Nacht zum 14. April soll er mit einer Maschinenpistole mit Dauerfeuer von außen in den Gastraum des «Bräustüble» in Esslingen geschossen haben. Der Wirt wurde schwer, drei weitere Menschen wurden leicht verletzt. Laut Anklage entstand durch die mindestens 24 Schüsse ein «Splitterregen aus Holz und Glas». Nur durch eine «glückhafte Fügung» seien die Gäste in der Kneipe nicht direkt von den Schüssen getroffen worden.
Unklar blieb am Freitag das Motiv der Tat. Der 37-Jährige gab an, sich an vieles nicht mehr erinnern zu können und zudem unter starkem Alkoholeinfluss gestanden zu haben. «Dann muss es zu einem Streit gekommen sein. Ich habe da anscheinend jemanden beleidigt», sagte er. Anschließend sei er zu der Wohnung eines 28-jährigen Freundes gegangen, wo die Maschinenpistole deponiert war. «Ich wollte den Leuten einen Schrecken einjagen, also habe ich den unsinnigen Plan gefasst, mit der Waffe dahin zu gehen und vor der Kneipe in die Luft zu schießen», sagte er. Der Angeklagte bestritt die Absicht, jemanden töten oder verletzen zu wollen.
Der Vorsitzende Richter äußerte Zweifel an der Darstellung des37-Jährigen, wie dieser in den Besitz der Waffe kam. Der Angeklagte will die Waffe im Rotlichtmilieu Stuttgarts von einem Mann gekauft haben. Dass es sich dabei um eine Maschinenpistole handelte, sei ihm trotz des hohen Preises bis zur Übergabe der Waffe nicht bewusst gewesen.
Der Angeklagte räumte ein, dass Waffen eine gewisse Faszinationauf ihn ausübten. «Ich wollte einfach welche haben», sagte er zueinem früheren Vorfall, bei dem er seinem Vater diverse Waffenentwendet hatte.
Der 28-jährige Freund ist in dem Prozess mitangeklagt, er soll bei der Tat Schmiere gestanden haben. Ihm wird Beihilfe zu den versuchten Morden und Körperverletzung vorgeworfen. Der 37-Jährige hatte bei ihm gewohnt. Der Freund räumte vor Gericht ein, dass er am Tatabend betrunken gewesen sei.
Für den Prozess sind sieben Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird für den 19. Dezember erwartet.