Baden-Württemberg Baden-Württemberg: 17-Jähriger gesteht Mord an seinem Mitschüler

Ulm/dpa. - In einer Erklärung verlas der Verteidiger zumProzessauftakt am Montag vor dem Landgericht Ulm den von seinemMandanten geschilderten Tathergang.
Demnach hatte der aus Eritrea stammende Jugendliche Mitte MaiSchulden in Höhe von 50 Euro von seinem späteren Opfer eingefordert.Als der 16-Jährige nicht zahlen wollte, sei es in einem Raum derrenommierten Urspringschule zum Streit gekommen; dabei habe derJüngere seinen Kontrahenten «Nigger» genannt. Schließlich habe derÄltere zum Messer gegriffen. Der Zehntklässler starb infolge vonMesserstichen in die Brust.
Der Verteidiger betonte, das Opfer habe bei dem Angriff nichtgeschlafen. Dieses hatte die Staatsanwaltschaft angenommen unddeshalb Anklage wegen heimtückischen Mordes erhoben. Fragen desGerichtes zum Tatvorwurf beantwortete der Angeklagte nicht.
Der mutmaßliche Täter war schon im vergangenen Jahr zu einerBewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung verurteiltworden. In der Urspringschule wollte der externe Schüler bisPfingsten den Abschluss der zehnten Klasse schaffen, nachdem er vonanderen Schulen abgewiesen worden war.
Nach Überzeugung des Verteidiger spielt es für das Urteil eineentscheidende Rolle, ob das Gericht davon ausgeht, dass der Getöteteim Schlaf überrascht worden ist. Zu der fehlenden Tatwaffe seien inden kommenden Prozesstagen noch eine Menge Details zu klären.Unabhängig vom Urteil schlage noch eine 15-monatige Bewährungsstrafewegen Körperverletzung zu Buche. Diese war dem Schulleiter nichtbekannt. Das Höchststrafmaß bei Mord ist für Jugendliche zehn JahreJugendhaft.
Am Nachmittag sollten zwei Sachverständige als Zeugen gehörtwerden, darunter ein psychiatrischer Gutachter. Der psychischeZustand des Angeklagten werde für die Tatbewertung ebenfalls eineRolle spielen, meinte der Verteidiger.
Der Prozess, an dem auch die Eltern des Opfers teilnahmen, begannmit Verspätung, nachdem der bestellte Dolmetscher für die Eltern desAngeklagten nicht erschienen war. In den folgenden Prozesstagen biszum 13. November sollen insgesamt 34 Zeugen und drei Sachverständigevor der Großen Jugendstrafkammer aussagen.
