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Arbeitsgericht Köln Arbeitsgericht Köln: Schlafende Zugbegleiterin darf bei der Bahn bleiben

Von Clemens Schminke 19.11.2014, 06:15
Die Zugbegleiterin Barbara M. am Mittwoch vor dem Arbeitsgericht.
Die Zugbegleiterin Barbara M. am Mittwoch vor dem Arbeitsgericht. Clemens Schminke Lizenz

Köln - Im diesen Wochen sind Zugbegleiter der Deutschen Bahn vor allem im Zusammenhang mit Streiks im Gespräch. Groß war auch das Medieninteresse, als am Mittwoch Barbara M., deren Berufsbezeichnung „Stewardess Bordservice“ lautet, in anderer Sache vor dem Kölner Arbeitsgericht erschien. Sie hatte dagegen geklagt, dass ihr die DB Fernverkehr AG, Regionalbereich West, im März gekündigt hatte, nachdem sie in einem Zugabteil eingeschlafen war und stundenlang ihren Dienst nicht versehen hatte.

Der Arbeitgeber wertete dies als „Arbeitsverweigerung“ – und unterlag nun im Prozess. Nachdem Vertreterinnen des Unternehmens einen Vergleich abgelehnt hatten, weil Barbara M. ihren Kollegen Mehrarbeit zugemutet und sich auch rückwirkend nicht krankgemeldet habe, urteilte die 7. Kammer, die ordentliche Kündigung sei unwirksam. Barbara M. müsse bis auf Weiteres zu den Vertragsbedingungen weiterbeschäftigt werden. Die Prozesskosten habe die DB zu tragen.

Schon drei Abmahnungen bekommen

Die 30-jährige Kölnerin war im März 2008 zum DB-Bordbistrobetrieb gekommen. Vor dem strittigen Vorfall hatte sie schon drei Abmahnungen bekommen: zweimal hatte sie den Dienstbeginn verschlafen, einmal soll sie „Zusatzangebote“ nicht mitgeführt haben. Als sie am Morgen des 24. Januar dieses Jahres zum Dienst in einem ICE erschien, der von Karlsruhe nach Basel fahren sollte, ging es ihr nicht gut; Kopfschmerzen und Übelkeit machten ihr zu schaffen.

Zwar hatte sie davon abgesehen, sich beim Servicecenter krank zu melden, bat aber die Zugchefin und die Restaurantleiterin, sich schonen und ins Kleinkindabteil setzen zu dürfen; bei Bedarf solle man sie holen. Nach ihren Angaben schlief sie sieben Stunden bis 14 Uhr durch, ohne dass sie jemand gestört hätte. Auf der Rückfahrt von Basel nach Köln habe sie wieder gearbeitet, von 17 bis 21 Uhr.

Im Februar beschwerten sich Kollegen bei der Teamleitung: Barbara M. solle keine Prämie bekommen, ihre Arbeitsleistung sei mangelhaft. In der Folge sprach die DB die Kündigung aus, obwohl der Betriebsrat dies für unverhältnismäßig hielt. Seiner Auffassung, die Barbara M.s gewerkschaftlicher Rechtsbeistand Kristian Holler vor der Kammer bekräftigte, ist das Gericht gefolgt.

Der Grund der Abmahnungen wegen Verschlafens und der Kündigungsvorwurf seien „qualitativ verschieden“, sagte Dirk Gilberg, Vorsitzender Richter und Direktor des Arbeitsgerichts. Barbara M. habe ihren körperlichen Zustand an jenem Morgen falsch eingeschätzt und es versäumt, sich krankzumelden; mehr sei ihr nicht vorzuwerfen. Sonderbar sei im Übrigen, dass niemand im Sinne „ganz normaler kollegialer Fürsorge“ im Abteil nach ihr gesehen habe.

„Ich bin froh, dass ich wieder dabei bin“ sagte die Zugbegleiterin nach der Verhandlung. Gegen das Urteil können innerhalb eines Monats Rechtsmittel eingelegt werden. (Az 7 Ca 2114/14)