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Amtsgericht Meppen Angeklagter JVA-Mitarbeiter fehlt im Gericht: Strafbefehl

Von dpa Aktualisiert: 27.04.2023, 14:31
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Meppen - Der Prozessauftakt gegen einen Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Meppen wegen mutmaßlicher Gewalt gegen einen Häftling ist am Donnerstag schon nach wenigen Minuten beendet worden. Der 55–jährige Angeklagte und sein Verteidiger seien nicht zum Verfahren erschienen, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts Meppen. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin, einen Strafbefehl gegen den JVA-Mitarbeiter zu erlassen.

Mit dem Strafbefehl soll der Angeklagte nach den Vorstellungen der Staatsanwaltschaft zu einer elfmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt werden. Zudem sei eine Geldauflage von 4000 Euro gefordert worden. 1500 Euro davon sollen für das Opfer bestimmt sein, 2500 Euro sollen an eine gemeinnützige Einrichtung fließen. Der Gerichtssprecherin zufolge will der Richter nun im schriftlichen Verfahren klären, ob ein Strafbefehl erlassen wird.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, einen Strafgefangenen in den Bereich des Unterbauchs getreten zu haben. Der Tritt soll einen Bluterguss und Schmerzen in den Hoden verursacht haben.

Vor dem Auftakt hatte die Betroffenenberatung Niedersachsen kritisierte, dass das Verfahren erst mehr als eineinhalb Jahre nach dem Angriff beginne. „Dadurch ist der Betroffene gezwungen, sich viele Monate nach der Gewalttat erneut damit auseinanderzusetzen“, sagte die Beratungssprecherin Marie Kortmann. Der Angriff belaste ihn immer noch sehr schwer, sagte sie.

Die Anlaufstelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Niedersachsen berichtete vorab auch von einem anonymen Brief mit Hinweisen darauf, dass der Schwarze aus rassistischen Gründen in der JVA angegriffen worden sein könnte. Dadurch, dass es nun vorerst nicht zu einer Verhandlung kam, fehle die juristische Auseinandersetzung mit der Tat und einem möglicherweise rassistischen Motiv, sagte Kortmann.