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Drogenkonsum Amt: Bislang sieben Cannabis-Ordnungswidrigkeiten erfasst

Seit dem 1. April sind Kiffen und privater Cannabis-Anbau mit Vorgaben legal. Verstöße werden geahndet - viele sind der zuständigen Behörde noch nicht gemeldet worden.

Von dpa 21.10.2024, 08:30
Das Landesverwaltungsamt hat in Sachsen-Anhalt die Verfolgung und Ahndung vom Cannabis-Ordnungswidrigkeiten übernommen. (Archiv-Foto)
Das Landesverwaltungsamt hat in Sachsen-Anhalt die Verfolgung und Ahndung vom Cannabis-Ordnungswidrigkeiten übernommen. (Archiv-Foto) Friso Gentsch/dpa

Halle - In Sachsen-Anhalt werden bislang nur wenige Fälle von unerlaubtem Besitz und Individualkonsum von Cannabis verfolgt und geahndet. Das Landesverwaltungsamt ist seit gut einem Monat in Sachsen-Anhalt dafür zuständig. „Aktuell liegen sieben Fälle vor, die derzeit bearbeitet werden“, erklärte eine Sprecherin des Landesverwaltungsamts auf Nachfrage. „Im Augenblick sind mehrere Meldungen über die nicht ordnungsgemäß erfolgte Sicherung vor unberechtigtem Zugriff auf Cannabis beziehungsweise Cannabisprodukte vorgelegt worden.“

Das Landesverwaltungsamt hat die Aufgabe vorübergehend übernommen. Ab dem 31. Juli 2025 sollen die Kommunen die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten zuständig sein. Dazu gehören der Besitz unerlaubter Mengen an Cannabis, mangelnde Schutzmaßnahmen im häuslichen Umfeld sowie der unerlaubte Konsum in Gegenwart von unter 18-Jährigen. Zudem ist Kiffen in der Nähe von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätzen sowie tagsüber in Fußgängerzonen untersagt. 

Die Strafen reichen bis zu einem Betrag von 30.000 Euro, etwa, wenn jemand für Anbauvereinigungen wirbt oder Sponsoring betreibt. Das Landesverwaltungsamt erhält die Meldungen derzeit von den Polizei- und Ordnungsbehörden, erklärte die Behördensprecherin. 

Seit dem 1. April sind Kiffen und privater Cannabis-Anbau mit Vorgaben legal. Der Bußgeldkatalog wurde am 22. Juli im Ministerialblatt veröffentlicht und gilt seither. Über die Zuständigkeit bei der Ahndung der Vergehen hatte das Kabinett am 10. September entschieden.