Alkohol-Wegfahrsperren Alkohol-Wegfahrsperren: Amerikaner haben lange Erfahrung mit Alko-Locks
Washington - Im November 2013 fiel John Horhn, Senator im US-Bundesstaat Mississippi, dadurch auf, dass sein Auto Schlängellinien fuhr. Gut ein Jahr später hat ihn nun die Strafe ereilt: In Übereinstimmung mit dem geltenden Recht wies ein Richter in der Stadt Jackson den Politiker an, eine Alkohol-Wegfahrsperre in sein Auto einzubauen. Vier Monate lang muss Horhn jetzt vor Fahrtantritt in ein Messgerät pusten, und sollte zu viel Alkohol in seiner Atemluft sein, wird das Gerät den Start seines Fahrzeugs blockieren. Ein entsprechendes Gesetz gilt seit einigen Monaten in dem US-Südstaat. Es soll die Zahl der Alkoholfahrten deutlich reduzieren.
Vor bald 30 Jahren wurde das erste Gesetz über sogenannte Zündschloss-Sperren, die auf Alkohol reagieren, in den USA erlassen. In allen 50 Staaten sowie in der Hauptstadt Washington gehören inzwischen Wegfahrsperren in unterschiedlicher Weise zum Strafkatalog. 21 Bundesstaaten haben Verordnungen erlassen, die den Einbau der Geräte bereits vorschreiben, wenn ein Autofahrer zum ersten Mal betrunken am Steuer erwischt wird. In anderen Bundesstaaten müssen erst Wiederholungstäter damit rechnen, dass sie den Einbau von Alko-Locks vorgeschrieben bekommen.
Die Sperrgeräte sind nach Ansicht der Gesundheitsbehörde CDC ein probates Mittel, um die Zahl der Verkehrstoten zu senken. Jährlich sterben etwa 30 000 Menschen auf den Straßen des Landes – in jedem dritten Fall ist Alkohol die Unfallursache. CDC-Chef Thomas Frieden empfiehlt, noch stärker auf die Messgeräte zu setzen. Diese führen nach Ansicht von Verkehrsverbänden und Lobby-Gruppen zu einer maßgeblichen Verhaltensänderung von Alkoholsündern. Weil die Kosten für Einbau und Betrieb der Sperren meist den Autofahrern auferlegt werden, sagen Kritiker, Arme würden benachteiligt. Befürworter der Alko-Locks sagen dagegen, wer im Schnitt 450 Dollar pro Jahr für alkoholische Getränke ausgebe, könne auch ein Messgerät bezahlen, das Verkehrstote vermeide.