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Alkohol am Steuer Alkohol am Steuer: Von Bußgeld bis Gefängnis

23.02.2010, 12:05

HAMBURG/DPA. - Wer zum ersten Mal mit mehr als 0,5 Promille erwischt wird, mussfür einen Monat den Führerschein abgeben und 500 Euro zahlen. DieserRegelsatz erhört sich bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmerauf 600 und bei einem Unfall mit Sachbeschädigung auf 720 Euro.

Bei «Wiederholungstätern» beträgt das Fahrverbot drei Monate. Werzum zweiten Mal erwischt wird, muss zudem 1000 Euro zahlen, jederweitere Verstoß kostet jeweils 1500 Euro. Für Fahranfänger und Fahrerunter 21 Jahren gilt eine Null-Promille-Grenze. Bereits wer sich mitgeringen Alkoholspuren im Blut ans Steuer setzt, muss 250 Eurozahlen.

Als absolut fahruntüchtig gilt, wer mit mehr als 1,1 Promille insAuto steigt. Das Strafgesetzbuch sieht in jedem Fall den Entzug desFührerscheins und sieben Punkte in der FlensburgerVerkehrssünderkartei vor. Wird bei der Alkoholfahrt niemandgefährdet, reicht das Strafmaß von einer Geldstrafe bis zu einem JahrGefängnis. Je nach Höhe des Promillewertes variiert die Geldstrafezwischen 40 und 60 Tagessätzen, der Führerschein ist für sechs biszwölf Monate weg.

Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, sind Geldstrafen mitbis zu 100 Tagessätzen oder bis zu fünf Jahre Gefängnis vorgesehen.Der Führerschein wird für mehr als ein Jahr einkassiert. DieseStrafen - bis hin zum mehrjährigen Freiheitsentzug - können auchschon bei Werten ab 0,3 Promille drohen. Das ist dann der Fall, wennder Fahrer durch «alkoholtypische Ausfallerscheinungen» wie Lallenoder Schwanken auffällt (relative Fahruntüchtigkeit).

Wer mehrfach betrunken am Steuer erwischt wird, muss sich zudem ineiner Medizinisch-Psychologischen Untersuchung überprüfen lassen, demsogenannten Idiotentest. Bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6Promille und mehr reicht bereits eine Fahrt, damit man zur «Prüfungder Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges» verdonnert wird.