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Wahlwerbespot AfD will weiter gegen Verbot für Werbespot vorgehen

Ein Clip der AfD stößt bei den Medienanstalten der Länder auf Kritik. Die AfD geht gegen ein Verbot vor, scheitert aber zunächst. Sie will in eine neue Runde gehen.

Von dpa 14.02.2025, 12:38
Die AfD Brandenburg will beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen einen Beschluss des Potsdamer Verwaltungsgerichts zum Verbot eines Wahlwerbespots einreichen. (Archivbild)
Die AfD Brandenburg will beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen einen Beschluss des Potsdamer Verwaltungsgerichts zum Verbot eines Wahlwerbespots einreichen. (Archivbild) Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Berlin/Potsdam - Die AfD in Brandenburg will das gerichtlich bestätigte Verbot für das Zeigen eines Wahlwerbespots nicht hinnehmen. Der Landesvorsitzende René Springer kündigte an, dass die Partei beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg Beschwerde gegen einen Beschluss des Potsdamer Verwaltungsgerichts einreichen wird. Er warf den Landesmedienanstalten und dem Gericht vor, die Meinungsfreiheit der Opposition unter dem Vorwand des Jugendschutzes einzuschränken. „In einer multikulturellen Gesellschaft und den daraus entstandenen Konflikten können Probleme nicht durch das Verbot ihrer visuellen Andeutung neutralisiert werden“, sagte Springer.

Medienanstalten sehen pauschale Stereotype

Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten hatte der AfD Brandenburg „pauschale Stereotype“ in dem Video aus dem Landtagswahlkampf 2024 vorgeworfen. Die zuständige Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) kritisiert, dass darin Menschen mit dunkler Hautfarbe pauschal in bedrohlichen Darstellungen gezeigt würden. Der Spot aus dem Landtagswahlkampf war bei X, Facebook, Instagram und Tiktok zu sehen.

Die AfD Brandenburg darf den Wahlwerbespot nach einem Beschluss der MABB weiter nicht zeigen oder muss das Video für Kinder und Jugendliche unzugänglich machen. Das Potsdamer Verwaltungsgericht hatte einen Eilantrag gegen einen Beschluss der Anstalt zurückgewiesen (Az.: VG 11 L 74/25). Das Gericht erklärte, es habe keine durchgreifenden Zweifel, dass der Spot die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten beeinträchtige.