Parteien AfD-Verbotsdebatte: SPD zeigt sich zurückhaltend
SPD-Chefin Esken spricht sich für die regelmäßige Prüfung eines AfD-Verbots aus. Brandenburgs Generalsekretär Kolesnyk verweist zunächst auf den Verfassungsschutz, der die Partei einschätzt.
Potsdam - Die Brandenburger SPD hat sich in der Debatte über ein Verbot der AfD zurückhaltend geäußert. Das Bundesverfassungsgericht habe mit seinem Urteil zum NPD-Verbotsverfahren festgestellt, dass das Parteiverbot das schärfste Schwert sei, sagte Generalsekretär David Kolesnyk der Deutschen Presse-Agentur. „Insoweit gilt es hinsichtlich jeglicher verfassungsfeindlicher Bestrebungen regelmäßig zu schauen, welche Maßnahmen im Sinne der wehrhaften Demokratie ergriffen werden können.“ Der Ausgangspunkt sei dabei die Einschätzung der Verfassungsschutz- und Sicherheitsbehörden.
SPD-Chefin Saskia Esken hält einen AfD-Verbotsantrag für eine Option. „Ein solches Parteienverbot unterliegt zu Recht hohen Hürden. Aber ich bin überzeugt, dass wir das immer wieder prüfen sollten“, hatte Esken der Deutschen Presse-Agentur gesagt. Im September werden in Sachsen, Thüringen und Brandenburg neue Landtage gewählt. In allen drei Ost-Ländern liegt die AfD in den Umfragen an der Spitze.
Eine Partei kann nach dem Grundgesetz verboten werden, wenn sie aktiv-kämpferisch gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorgeht und gewisse Erfolgsaussichten hat. Brandenburgs Linksfraktionschef Sebastian Walter forderte Ende November ein Verbot der AfD. „Die AfD werden wir politisch stellen und sie bekämpfen. Sie ist und bleibt eine Gefahr für die Demokratie“, sagte er Ende Dezember.
Das Bundesverfassungsgericht lehnte im Jahr 2017 ein Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) ab, da es keine Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele gebe. Es stellte aber fest, die Partei vertrete „ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept“.
„Das Verbot von verfassungsfeindlichen Parteien und Bestrebungen ganz gleich welchen ideologischen Ursprungs ist nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur NPD recht klar geregelt“, sagte der SPD-Generalsekretär. „Das bedeutet aber zugleich, dass es auch nicht pauschal zu beantworten ist.“ In jedem Fall machten die unabhängigen Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern zunächst ihre Arbeit. „Zur wehrhaften Demokratie gehört bei alledem gerade, dass die Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden ausgewertet werden und geprüft wird, ob entsprechend gehandelt werden muss.“
Der Verfassungsschutz Brandenburg stufte den AfD-Landesverband im Jahr 2020 als rechtsextremistischen Verdachtsfall ein, im vergangenen Jahr die Jugendorganisation Junge Alternative in Brandenburg als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Die AfD sieht sich auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. In Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt schätzt der Verfassungsschutz die AfD jeweils als gesichert rechtsextremistisch ein.
AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt hält die Diskussion um ein Verbot der Partei für eine „politische Bankrotterklärung“ der übrigen Parteien. Die Debatte sei zugleich „der Beweis, dass die Diffamierung der AfD als rechtsextrem und verfassungsfeindlich ihren Zweck verfehlt hat“, sagte Berndt. Er forderte, die Brandmauern zur AfD müssten fallen.