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Flüchtlinge AfD fordert Abschiebung von Flüchtlingen ohne Duldungsstatus

Wenn Flüchtlinge keinen Duldungsstatus haben, sollten sie Deutschland nach Ansicht der AfD-Landtagsfraktion verlassen müssen. Bei einigen ausreisepflichtigen Flüchtlingen wird die Abschiebung aber vorübergehend ausgesetzt. Das kann unterschiedliche Gründe haben.

Von dpa 14.04.2023, 06:33
Ein Ausweis der Bundesrepublik Deutschland eines Asylbewerbers mit dem Vermerk „Aussetzung der Abschiebung (Duldung) - Kein Aufenthaltstitel! Der Inhaber ist ausreisepflichtig!“, fotografiert.
Ein Ausweis der Bundesrepublik Deutschland eines Asylbewerbers mit dem Vermerk „Aussetzung der Abschiebung (Duldung) - Kein Aufenthaltstitel! Der Inhaber ist ausreisepflichtig!“, fotografiert. Patrick Pleul/dpa/Archivbild

Hannover - Niedersachsens AfD-Landtagsfraktion fordert die Abschiebung von ausreisepflichtigen Flüchtlingen ohne Duldungsstatus. „Wer ohne Duldungsstatus ausreisepflichtig ist, hat Deutschland zu verlassen – ohne Wenn und Aber. Fehlt dazu die Bereitschaft, muss der Staat eingreifen und abschieben“, sagte AfD-Innenpolitiker Stephan Bothe auf Anfrage.

Laut Innenministerium waren mit Stand Februar rund 27.750 Flüchtlinge in Niedersachsen ausreisepflichtig, bei rund 23.000 davon wurde die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt, die Menschen werden also in Deutschland geduldet. Bei den verbleibenden rund 4700 Menschen sei die Ausreiseverpflichtung noch nicht vollziehbar, da die Frist für eine freiwillige Ausreise noch laufe oder ein Klageverfahren, welches aufschiebende Wirkung habe, hieß es aus dem Ministerium.

Die Zahl der ausreisepflichtigen Flüchtlinge war im vergangenen Jahr im Februar etwas höher - damals waren es laut Ministerium rund 29 200, im Februar 2021 waren es etwa 26 300, ein Jahr davor knapp 23 600.

Das Ministerium erklärte, Asylsuchende, die ein erfolgloses Verfahren durchlaufen hätten, seien zur Ausreise verpflichtet. Diesen Menschen werde eine Frist für die freiwillige Ausreise eingeräumt. Sollten sie diese Möglichkeit nicht nutzen, werde die Abschiebung eingeleitet, teilte eine Ministeriumssprecherin mit.

Zu den häufigsten Hindernissen, die eine Abschiebung verhindern, gehören unter anderem ungeklärte Identitäten oder fehlende Papiere. In einige Fällen könne auch eine temporäre Reiseunfähigkeit oder eine mangelnde Kooperation des Herkunftsstaates der Grund sein.

SPD-Politiker Uli Watermann sagte, hinter jedem Fall stehe eine individuelle Geschichte, die differenziert betrachtet werden müsse. „Diese Einzelfallprüfung sieht das deutsche Asylrecht vor.“ Menschen mit abgelehnten Asylanträgen müssten aber wieder in ihre Herkunftsländer zurückkehren.

„Die EU und der Bund müssen endlich verbindliche Regeln mit den betroffenen Ländern in Form von Rücknahmeabkommen schaffen, um Rückführungen nach rechtsstaatlichen Prinzipien sicherzustellen“, sagte Watermann. Gleichzeitig solle geduldeten Menschen mit guter Qualifikation auch eine Perspektive ermöglicht werden.

CDU-Innenpolitiker André Bock erläuterte, auch beim Arbeitsmarkt müssten die Potenziale durch Integration ausgeschöpft werden. „Wer aber über seine Identität täuscht, die Integration verweigert oder die Ausreisepflicht bewusst sabotiert, der kann keine Perspektive in Deutschland bekommen. Hier brauchen wir eine konsequente Anwendung des Rechts gegenüber Geduldeten, die sich rechtswidrig in Deutschland aufhalten.“

Grünen-Politikerin Djenabou Diallo Hartmann sagte, die Gründe dafür, dass Ausreisepflichtige nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht würden, seien vielfältig. Statt eines abschiebungsorientierten Ordnungsrechts sei eine „echte Einwanderungspolitik“ nötig.

Der Flüchtlingsrat teilte auf Anfrage mit, ein angebliches Vollzugsdefizit bei Abschiebungen entbehre jeglicher Grundlage. Es würden nicht zu selten, sondern zu häufig Abschiebungen vollzogen.