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Adelsstreit Adelsstreit: Kaiser-Urenkel hat wieder Hoffnung aufs Erbe

02.04.2004, 13:33

Karlsruhe/dpa. - Nach jahrelangem Nachlassstreit kann sich der Kaiserurenkel Prinz Friedrich Wilhelm von Preußen nun doch Hoffnung auf das Millionenerbe des Hauses Hohenzollern-Preußen machen. Das Bundesverfassungsgericht beanstandete in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss eine Klausel, die den Urenkel des 1941 gestorbenen letzten deutschen Kaisers Wilhelm II. bei nicht standesgemäßer Ehe vom Erbe ausschließen sollte. Dies sei ein Eingriff in die vom Grundgesetz garantierte Freiheit, die Ehe mit einem selbst gewählten Partner einzugehen, befand das Karlsruher Gericht.

Allerdings ist der Erbstreit um das Vermögen des früheren preußischen Königshauses - darunter die Burg Hechingen am Rande der Schwäbischen Alb sowie mehrere Immobilien in Bremen, Niedersachsen und Berlin - damit noch nicht beendet. Karlsruhe verwies das Verfahren an das Landgericht Hechingen zurück, das nun weitere komplizierte erbrechtliche Fragen klären muss. Das Landgericht hatte das Erbe dem Ururenkel des Kaisers, Prinz Georg Friedrich von Preußen, zugesprochen.

In dem Verfahren geht es um einen Erbvertrag aus dem Jahr 1938, in dem der älteste Kaisersohn, Kronprinz Wilhelm von Preußen, seinen Sohn Prinz Louis Ferdinand zum Erben einsetzte. Als ältester Sohn von Louis Ferdinand sollte Prinz Friedrich Wilhelm eigentlich nach dessen Tod im Jahr 1994 zum Zuge kommen - wäre da nicht jene Klausel: Falls er eine nicht genügend hochadelige und damit nicht «ebenbürtige» Frau heiratete, sollte er den Erbanspruch verlieren. Der Bundesgerichtshof hatte diese Bestimmung 1998 unbeanstandet gelassen. Der Prinz war bis vor kurzem in zweiter Ehe mit der zwar adeligen, aber nicht aus einem vormals regierenden Haus stammenden Ehrengard von Reden verheiratet. Vergangene Woche gab das Haus Hohenzollern seine Heirat mit Sibylle Kretschmer bekannt.

Die Verfassungsrichter dagegen haben unmissverständliche Einwände gegen den Zwang zur hochadeligen Heirat: Zum einen werde dadurch auf den - nicht ebenbürtig verheirateten - Prinzen Druck ausgeübt, seine Ehe wieder zu lösen. Zudem werde seine Partnerwahl deutlich beschränkt. Nach der Verfassung des Brandenburg-Preußischen Hauses kämen nur einige wenige «standesherrliche Frauen protestantischen Glaubens» in Frage. Schließlich erinnerten die Richter daran, dass die Zeiten der Monarchie unwiderruflich vorbei seien: Die Hausgesetze hinsichtlich der ebenbürtigen Ehe - vormals entscheidendes Kriterium für die Thronfolgefähigkeit - hätten heute für die Bestimmung des Staatsoberhauptes keine Bedeutung mehr.