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Abgeordnetenhaus Absenkung des Wahlalters auf 16 soll in Berlin bald kommen

Demnächst dürfen in Berlin wohl auch 16- und 17-Jährige das Abgeordnetenhaus wählen. Seit langem wird darüber diskutiert, nun will die schwarz-rote Koalition Nägel mit Köpfen machen. Das kündigt jedenfalls die SPD an.

Von dpa Aktualisiert: 04.08.2023, 14:37
Eine Frau gibt ihre Stimme für die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus ab.
Eine Frau gibt ihre Stimme für die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus ab. Wolfgang Kumm/dpa

Berlin - Bei der nächsten Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus 2026 dürfen voraussichtlich auch 16- und 17-Jährige mit abstimmen. Ein Antrag zur Änderung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre werde voraussichtlich in der ersten Sitzung des Abgeordnetenhauses nach der Sommerpause am 7. September eingebracht, kündigte SPD-Fraktionschef Raed Saleh an. „Mein Ziel ist eine Verabschiedung noch in diesem Jahr“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.

Um das Wahlalter zu senken, muss die Landesverfassung mit Zwei- Drittel-Mehrheit geändert werden. Allein hätte die Koalition aus CDU und SPD keine solche Mehrheit, Grüne und Linke signalisieren aber schon seit längerem Unterstützung. Mit den 16- und 17-Jährigen - sofern sie deutsche Staatsbürger sind - würde sich die Zahl der Wahlberechtigten für das Berliner Abgeordnetenhaus und damit auch für Volksentscheide von zuletzt rund 2,44 Millionen um schätzungsweise etwa 60.000 erhöhen. Das bedeutet eine Zunahme um rund 2,5 Prozent.

Ein Wahlrecht ab 16 für Landesparlamente gilt nach Angaben des Vereins „Mehr Demokratie“ bereits in 5 der 16 Bundesländer, darunter in Brandenburg. In Berlin können 16- und 17-Jährige bislang bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen, also den Kommunalparlamenten, abstimmen. Nach einer Gesetzesänderung auf Bundesebene gilt das nun auch für Europawahlen, erstmals 2024.

Über die Senkung des Wahlalters für das Abgeordnetenhaus wird in der Stadt schon etliche Jahre diskutiert. Nach der Wahl 2021 deutete sich eine verfassungsändernde Mehrheit dafür an. Das seinerzeit von SPD, Grünen, Linken und FDP unterstützte Vorhaben kam dann aber doch nicht zustande. Nach der Wiederholungswahl im Februar dieses Jahres zieht nun auch die CDU mit, das Projekt fand Eingang in den Koalitionsvertrag von Union und SPD.

„Ich glaube, dass Menschen mit 16 Jahren sich genauso eine Meinung bilden können wie junge Menschen mit 18 oder ältere Menschen mit 90 Jahren“, begründete SPD-Politiker Saleh die Pläne. Die Absenkung des Wahlalters gebe mehr Menschen die Möglichkeit, mitzubestimmen. „Ich hoffe, dass wir so auch mehr junge Leute für Politik interessieren können und deutlich machen, dass sie mitmachen und sich einbringen können.“ Damit sei das Vorhaben auch ein Beitrag zur Stärkung der Demokratie.

Linke-Fraktionschef Carsten Schatz kritisierte, dass Schwarz-Rot zuletzt schon mehrmals Ankündigungen zum Wahlalter 16 gemacht habe. „Wenn ich gucke, was für Anträge von der Koalition eingereicht worden sind, bislang sehe ich noch keinen“, sagte er im RBB-Inforadio. Gleichzeitig unterstrich er: „Wir als Linke und Grüne haben klar gesagt, wir werden diesen Antrag unterstützen, das Wahlalter 16 wollen wir auch.“

Das bestätigte die Vize-Fraktionschefin der Grünen, Klara Schedlich. „Junge Menschen müssen am längsten mit den Folgen der politischen Entscheidungen leben, deshalb machen wir uns dafür stark, dass sie auch mitentscheiden können“, sagte sie auf dpa-Anfrage. CDU und SPD hätten das Thema über Jahrzehnte ausgebremst und auch zuletzt „nur Ankündigungspolitik“ betrieben. „Die Ankündigung für den 7. September glaube ich erst, wenn das Gesetz auf der Tagesordnung steht. Wir werden dem zustimmen.“

Die AfD-Fraktion ist gegen das Vorhaben. 16-Jährige könnten nicht einmal rechtswirksam einen Handyvertrag abschließen, erklärte der fachpolitische Sprecher für Recht der AfD-Fraktion, Marc Vallendar. „Andererseits sollen sie aber die Reife haben, möglicherweise folgenreiche politische Entscheidungen zu treffen. Das passt nicht zusammen.“

Laut Verfassung sind derzeit für das Abgeordnetenhaus alle Deutschen wahlberechtigt, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in Berlin ihren Hauptwohnsitz haben. In das Parlament wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. An letzterem Punkt, dem sogenannten passiven Wahlrecht, soll sich nichts ändern: Kandidieren für das Parlament dürfen also auch in Zukunft Menschen erst ab 18.