Kriminalität Serientäter wird nach zu vielen Straftaten abgeschoben
Er schlug eine Bäckereiverkäuferin und eine Polizistin, prellte täglich die Zeche in Lokalen: Im zweiten Versuch befürwortet das Amtsgericht Lüneburg die Abschiebung eines Westafrikaners.
Lüneburg - Das Amtsgericht Lüneburg hat im zweiten Verfahren der Abschiebung eines 30 Jahre alten Serientäters aus Westafrika zugestimmt. Bis zum 20. März muss er Deutschland verlassen, bis dahin bleibt er in Haft, wie das Gericht in der Hansestadt unter Ausschluss der Öffentlichkeit entschied.
Zudem wurde der Mann wegen Körperverletzung und Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt. Wegen Fluchtgefahr wurde ein Haftbefehl verhängt, teilte das Gericht mit.
Der Mann aus Guinea-Bissau trug während der Verhandlung einen Biss- und Spuckschutz und verhielt sich aggressiv, berichtete die „Landeszeitung“. Neben dem Abschiebehaftbefehl wurden die Straftaten in einem gesonderten beschleunigten Verfahren erörtert, die Geschädigten schilderten die Angriffe.
Bäckereiverkäuferin zweimal Opfer
Die Mitarbeiterin einer Bäckerei wurde demnach von dem Mann im Gesicht verletzt. Zudem soll er ihr in die Hand gebissen haben, sodass sie im Krankenhaus behandelt werden musste. Der Angeklagte wurde wegen ständiger Unterbrechungen aus dem Saal geführt, wie die Zeitung online berichtete.
Aufgefallen war der Mann ohne festen Wohnsitz Anfang Januar zuerst in Tostedt im Landkreis Harburg, wo er nach Angaben der Polizei einen gefälschten portugiesischen Aufenthaltstitel vorwies. Danach beging er Dutzende Straftaten, schlug eine Polizeibeamtin und gleich zweimal die Bäckereiverkäuferin und zahlte seine Rechnungen in Lokalen nicht.
Strenge Rechtsprechung des BGH
Den ersten Antrag des Landkreises Harburg auf Abschiebehaft hatte das Gericht zurückgewiesen, der Mann kam frei. Zur Begründung hatte es damals geheißen, dass nach der strengen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine Haft nur dann angeordnet werden könne, wenn die zweifelsfreie Ausreisepflicht, die Abschiebungsvoraussetzungen, die Erforderlichkeit der Haft, die Durchführbarkeit der Abschiebung und die notwendige Haftdauer gegeben seien. Diese Voraussetzungen lagen nach der Rechtsauffassung des Richters nicht vor.
Es fehlte in dem Haftantrag an einer Darlegung der Durchführbarkeit der Abschiebung in der beantragten Haftzeit, die auf die kürzeste mögliche Dauer zu beschränken sei. Es sei in dem Antrag unklar geblieben, wann eine konkrete Abschiebung mit welchem Sicherheitspersonal und mit welchem Flug erfolgen könne, hieß es.
Die Angst vor weiteren Taten des Mannes in Lüneburg war groß, zumal er die Verkäuferin erneut angriff. Lüneburgs Bürgermeisterin Claudia Kalisch (Grüne) hatte sich am vergangenen Wochenende zu Wort gemeldet, auch sie konnte die Entscheidung persönlich nicht nachvollziehen.