Versuchter Raubmord 80-Jährigen niedergeschossen und beraubt – Lebenslange Haft
Der Senior öffnet arglos die Tür. Doch bewaffnete Täter haben es auf sein Geld abgesehen. Drei Schüsse in den Kopf überlebt er nur knapp, wird zum Pflegefall. Nun wurde ein damaliges Paar verurteilt.

Berlin - Nach beinahe tödlichen Kopfschüssen auf einen 80-Jährigen in dessen Wohnung sind zwei Angeklagte zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach eine 31-jährige Frau und ihren 49-jährigen damaligen Freund unter anderem des versuchten Raubmordes schuldig. Beide hätten einen Überfall geplant, den das Opfer nicht überlebten sollte, sagte der Vorsitzende Richter Gregor Herb.
Der Senior überlebte zwar drei Schüsse in den Kopf, erlitt aber schwere Hirnschädigungen und liegt seit dem Überfall am 31. Mai 2024 in Berlin-Lichtenberg im Wachkoma. „Weniger Leben als das, was er fristet, ist kaum vorstellbar“, so Herb. „Näher kann man dem Tod nicht kommen.“ Von der Möglichkeit einer Strafmilderung im Fall eines Mordversuchs habe das Gericht deshalb keinen Gebrauch gemacht. Die Angeklagten hätten aus Habgier, heimtückisch und zur Ermöglichung einer Raubtat gehandelt.
Die Angeklagten und das Opfer sind portugiesische Staatsangehörige. Die 31-Jährige, eine zweifache Mutter, habe für den Senior vor einigen Jahren bei Behördengängen übersetzt. Dabei habe sie erfahren, dass der frühere Bauarbeiter mehrere Renten bezogen und einmal einen fünfstelligen Betrag erhalten habe. „Schon seit längerer Zeit gab es bei ihr die Überlegung, ihn um sein Geld zu bringen“, sagte der Richter. Sie habe einen Tatgenossen gesucht.
Täter erbeuteten laut Urteil 2.600 Euro
Das damalige Paar, das auch durch Drogenkonsum verbunden gewesen sei, habe bei dem 80-Jährigen geklingelt und vorgetäuscht, Wasser bringen zu wollen. „Sie drängten ihn in die Wohnung“, hieß es weiter im Urteil. Der 49-Jährige habe ein erstes Mal ins Gesicht des Opfers geschossen. „Zwei weitere Schüsse folgen, zuletzt mit einer Decke als Schalldämpfer.“ Mit 2.600 Euro seien sie geflohen. Eine Strafmilderung wegen Drogenkonsums komme nicht in Betracht - „wer eine Tat so begeht, der ist nicht vermindert schuldfähig“.
Etwa eineinhalb Stunden nach der Flucht der Täter habe der 80-Jährige das Bewusstsein wiedererlangt und mit letzter Kraft einen Notruf an eine Bekannte tätigen können. Kurz darauf wurde er durch Rettungskräfte aufgefunden. Er befindet sich seitdem in einer Intensivpflegeeinrichtung.
Eine Woche nach der Tat wurden die Angeklagten festgenommen. Mit dem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen dem Antrag des Staatsanwalts. Er hatte im Fall der 31-Jährigen zudem eine Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt.
Der 49-Jährige hatte im Prozess gestanden. Wegen seiner Heroinabhängigkeit habe er sich als „Werkzeug der Mitangeklagten“ zu der Tat verleiten lassen, sagten seine Verteidiger, die auf eine zeitige Freiheitsstrafe plädierten - also ein Strafmaß unter lebenslang. Die Verteidiger der Frau, die lediglich vor der Tür gestanden und Musik gehört haben will, plädierten auf einen Schuldspruch wegen schweren Raubes. Konkrete Anträge stellten die Verteidiger nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.