Personal für die Justiz 119 Quereinsteiger seit 2020 bei Sachsens Justiz
In Sachsen ist die Personalsituation bei Richtern und in Staatsanwaltschaften angespannt. Die Lücken durch Altersabgänge sind nur schwer zu schließen - es gibt auch Quereinsteiger als Proberichter.
Dresden - Sachsens Justiz hat in den vergangenen fünf Jahren 119 Quereinsteiger gewonnen. Nach Angaben des Justizministeriums in Dresden übten damit gut ein Drittel der insgesamt 322 in diesem Zeitraum eingestellten Proberichter eine Vortätigkeit in der Anwaltschaft oder einem anderen volljuristischen Beruf aus. Die Juristen arbeiteten zuvor in einer Kanzlei, in Unternehmen, an Hochschulen oder in der öffentlichen Verwaltung.
Der Beruf des Richters oder Staatsanwalts ist für viele Juristen attraktiv und lockt auch Quereinsteiger zur Justiz, sagte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, der „Deutschen Richterzeitung“. Die Politik müsse aber „noch deutlich mehr tun“ gegen hohen Erledigungsdruck und systematische Überbelastung in der Justiz. Die Lage sei besonders bei Strafgerichten und Staatsanwaltschaften prekär, „hier müssen zwei Juristen vielfach die Arbeit von dreien machen“.
Quereinsteiger sind Volljuristen
Proberichter werden nach Angaben des Justizministeriums sowohl bei Staatsanwaltschaften als auch erstinstanzlichen Gerichten eingesetzt. Die Probezeit in der Regel an zwei Stationen dauert drei Jahre und neun Monate, kann aber auch verkürzt werden bei entsprechender Voreignung und Präferenz. Die meisten Erprobungen mündeten in die Übernahme in den Dienst auf Lebenszeit. Anders als etwa bei Lehrern sind sogenannte Quereinsteiger in der Justiz Volljuristen, die die Befähigung zum Richteramt mit dem zweiten Staatsexamen erworben haben.
Seit 2020 sind nach Ministeriumsangaben 24 Richter und Staatsanwälte auf eigenen Antrag aus der sächsischen Justiz ausgeschieden und dabei mit neun die bisher meisten in diesem Jahr. Gründe waren im Einzelfall eine andere Lebensplanung, der Wechsel ins sächsische Notariat oder in die Lehrtätigkeit einer Hochschule.