Vogelgrippe in Sachsen-Anhalt Vogelgrippe in Sachsen-Anhalt: Ab Donnerstag muss Geflügel im Stall bleiben

Magdeburg - Nach mehreren anderen Bundesländern hat nun auch Sachsen-Anhalt als Vorsichtsmaßnahme gegen die Vogelgrippe Fakten geschaffen: Ab heute gilt in mehreren Risikogebieten eine Stallpflicht für Geflügel, teilte das Umweltministerium in Magdeburg gestern mit. Sie betreffe Hühner, Puten, Perl- und Rebhühner ebenso wie Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.
Als Risikogebiete wurden Areale definiert, an denen Wildvögel rasten - unter anderem entlang von Elbe, Saale, Havel und Mulde, um den Arendsee oder die Gerlebogker Teiche, so das Ministerium. Insgesamt sind mehr als die Hälfte der Landesfläche betroffen - jede Gemeinde, die ganz oder teilweise in einem Zehn-Kilometer-Puffer um die Rastplätze liegt. Nach einer Auflistung des Ministeriums sind das 463 Gemeinden. Eingeordnet wurden sie nach dem Status, wie er vor der Gemeindegebietsreform existiert hat, sagte ein Sprecher.
Sachsen-Anhalt folgt mit der Stallpflicht einer Empfehlung des Friedrich-Loeffler-Institutes, das davon ausgeht, dass der Vogelgrippe-Virus H5N8 über Wildvögel verbreitet wird. „Auch Geflügelhaltern außerhalb der Risikogebiete empfehle ich, ihre Tiere unters Dach zu bringen“, sagte Minister Hermann Onko Aeikens.
Auf die zumeist kleinen Züchter von Weihnachtsgänsen im Land kommen mit der Stallpflicht große Probleme zu. Sie können sie nicht oder nur mit sehr großem Aufwand umsetzen. Außerdem kann die Umstellung dazu führen, dass die Tiere nicht die geplante Schlachtreife erreichen. In Sachsen-Anhalt kommen jährlich etwa 25.000 Gänse aus einheimischer Zucht auf die Teller. Das entspricht einer Eigenversorgungsquote von 15 Prozent.
Wie Jochen Dettmer aus Belsdorf (Landkreis Börde) wollen viele Gänsezüchter nicht eher schlachten und einfrieren, weil sie für Frischware höhere Preise erzielen. Statt dessen fordert der Landwirt als Sprecher des Branchenverbandes „Neuland“ individuelle Lösungen, die den jeweiligen örtlichen Bedingungen angepasst sein müssten: „Kaum einer von uns verfügt über Stallanlagen.“ Gemeinsam mit den Veterinärämtern sollte deshalb geprüft werden, ob es ausreiche, wenn beispielsweise Planen über die Gatter gespannt werden.
Nach Angaben des Ministeriums reicht eine Vorrichtung, die nach oben gegen herabfallenden Wildvogel-Kot und zur Seite gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert ist.
Claus Möllmann vom Hühnerzuchtbetrieb Wimex in Köthen warnte indes vor Panikmache. „Die Hygienebestimmungen in Großanlagen sind extrem streng und werden auch penibel eingehalten.“ Sorgen machen müsse man sich eher über Leute, die nebenbei Federvieh halten und sich der Gefahren nicht bewusst seien.
Betroffen von Einschränkungen könnte auch die mit über 5.000 Tieren bundesweit größte Rassegeflügelschau „Lipsia“ sein, die Anfang Dezember in Leipzig stattfindet. Züchter und ihre Tiere aus den Sperrbezirken sind vorsichtshalber ausgeschlossen.

