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Verstoß gegen Waffengesetz „Verirrter“ Armbrustpfeil verfehlt Nachbarn nur knapp

Aktualisiert: 24.5.2021, 17:33
Eine Armbrust und die dazugehörigen Pfeile
Eine Armbrust und die dazugehörigen Pfeile imago/udo kroener/symbol

Bad Salzungen - Das Schießtraining eines Mannes mit einer Armbrust hat seinem Nachbarn einen großen Schreck und der Polizei im Wartburgkreis einen Einsatz beschert. Der Pfeil des Schützen landete nach Polizeiangaben von Sonntag dutzende Meter entfernt vom eigentlichen Ziel im Grundstück des Nachbars. Das Geschoss habe den Mann nur knapp verfehlt, der daraufhin die Polizei alarmierte. Der Schütze habe zwar „ehrlich reumütig sofort noch im Beisein der Polizisten bei seinem Nachbarn um Entschuldigung“ gebeten, hieß es. Eine Anzeige bei der Waffenbehörde erwarte den Mann dennoch.

Eine Armbrust wird der Polizei zufolge als Schusswaffe eingestuft. Ab einem Alter von 18 Jahren dürfe sie zwar frei gekauft werden. Damit zu schießen sei aber nur auf Schießständen oder umfriedetem Besitztum erlaubt. Dabei müsse garantiert sein, dass kein Geschoss den umfriedeten Bereich verlassen könne. „Ist dies, wenn auch nur fahrlässig, trotzdem der Fall, stellt dies einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar.“ (dpa)