Verhandlung vor dem Amtsgericht Osterode Verhandlung vor dem Amtsgericht Osterode: Knöllchen-Horst klagt gegen Dolly Buster

Osterode - Über „Knöllchen-Horst“ wird gelacht, er ist Feindbild und Ärgernis für Tausende Autofahrer. Beleidigen lassen will sich der Rentner aus dem niedersächsischen Osterode im Harz mit Hang zur Ordnungsliebe aber nicht. Er hat Erfahrung im Umgang mit Behörden und Prozessen, nun steht er erneut vor Gericht und will Schmerzensgeld. „Knöllchen Horst“ fühlt sich beleidigt - und zwar vom früheren Erotik-Star Dolly Buster.
Bei einem Fernsehauftritt soll die 45-Jährige dem eigenwilligen Jäger von Falschparkern auf die Füße getreten sein. Nach einem Bericht des „Harzkuriers“ hat Dolly Buster während eines Auftrittes sinngemäß gesagt, das Anzeigen von Parksündern würde „Knöllchen-Horst“ wohl sexuell erregen.
Keine Stellungnahme von Dolly Buster
Die gebürtige Tschechin Buster, früher auch schon Kandidatin bei der RTL-Dschungelcamp-Show „Ich bin ein Star - holt mich hier raus“, wolle keine Stellungnahme zu dem Fall abgeben, sagte ihre Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag. An dem Zivilverfahren vor dem Amtsgericht Osterode wollte die Tierschützerin, Schauspielerin und Regisseurin nach Angaben von Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Büermann nicht teilnehmen.
Der gegen Falschparker streitlustige „Knöllchen-Horst“ hingegen will mehrere hundert Euro erstreiten. In einem anderen Fall wegen Beleidigung hat er auch schon mal als Sieger den Gerichtssaal verlassen. 2011 sprach ihm eine Zivilkammer des Landgerichts Göttingen in zweiter Instanz wegen Beleidigung in vier Fällen Schmerzensgeld zu. Der umtriebige Jäger von Ordnungssündern auf den Straßen des Harzes muss sich nicht wegen seiner Tausenden Anzeigen gegen Falschparker beleidigen lassen, entschied das Gericht damals. In erster Instanz war er jedoch gescheitert - damals vor dem Amtsgericht Osterode.
Im aktuellen Streitfall gegen Buster gab es zunächst noch keine Entscheidung. Der zuständige Richter habe nach einer vorläufigen Würdigung des Sachverhalts aber angedeutet, dass die Klage nur wenig Aussicht auf Erfolg habe, sagte Büermann. Voraussichtlich werde das Urteil am Donnerstag (29. Januar) verkündet.
Zehntausende Falschparker angezeigt
Der Rentner hat sich in den vergangenen Jahren in seiner Heimat nicht viel Freunde gemacht und immer wieder für Schlagzeilen gesorgt. Zehntausende Falschparker zeigte er bei den Behörden an und dokumentierte die Fälle in einem eigenen Register. Der sicherlich spektakulärste Fall: „Knöllchen-Horst“ zeigte die Besatzung eines Rettungshubschraubers wegen Parkens auf einem Gehweg an.
Sein „Jagdrevier“ weitete der mittlerweile bundesweit bekannte Rentner bereits auf Nachbarregionen aus. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat dem Mann aus dem Kreis Osterode bescheinigt, ein Denunziant zu sein.
Beleidigen dürfen ihn die von ihm Angezeigten dafür allerdings nicht, auch wenn sich Ertappte bespitzelt und angeschwärzt fühlten. Äußerungen, er sei „psychisch krank“, muss der Mann einem Gericht zufolge nicht hinnehmen. Über seine Motive spekulierte die Osteroder Verkehrsbehörde einst: Vielleicht sind ihm die Ordnungshüter zu lasch, vielleicht ist es „krankhafter Ordnungssinn“. Die Beamten jedenfalls bearbeiten längst nicht mehr alle Anzeigen.
„Knöllchen-Horst“ kann aber nicht nur austeilen, er musste auch einstecken. Nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung wehrte er sich mit Händen und Füßen vor Gericht gegen die Zahlung, jedoch ohne Erfolg. Das Bußgeld betrug zehn Euro. (dpa)