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Universität Halle Universität Halle: Klinikchef Gernot Duncker gibt auf

Von JULIA KLABUHN 02.03.2011, 19:30

Halle (Saale)/MZ. - Der Aufsehen erregende Streit zwischen der Universität Halle und dem Chef der Uni-Augenklinik, Gernot Duncker, hat jetzt ein Ende gefunden. Beigelegt wurde das Zerwürfnis zwischen dem renommierten Mediziner und der Hochschule allerdings nicht. Vielmehr hat sich Duncker nun freiwillig zurückgezogen. Er beantragte seine Entlassung als Professor. Das Disziplinarverfahren an der Universität Halle gegen den Wissenschaftler wird damit eingestellt.

"Aus Sicht der Universität ist das eine gute Lösung", sagte Udo Sträter, Rektor der Uni Halle. Ein Disziplinarverfahren hätte sich über Jahre hinziehen können. "Für uns ist die Sache damit jetzt erledigt." Dass Duncker selbst um die Entlassung gebeten habe, sei für die Universität nicht überraschend gewesen, sagte Sträter. In Gesprächen mit dem Mediziner sei dieses Vorgehen als eine Möglichkeit in Erwägung gezogen worden.

Nach den langen Auseinandersetzungen sei es darum gegangen, eine sinnvolle Lösung zu finden, sagte Dunckers Anwalt Andreas Silbersack. "Ein Disziplinarverfahren würde weitere drei bis vier Jahre dauern, das ist vergeudete Zeit." Eine einvernehmliche Lösung mit der Uni, die Duncker erlaubt hätte, trotz seiner Professur am Augenlaserzentrum Halle (ALZ) zu arbeiten, sei nicht in Sicht gewesen, sagte Silbersack.

Genau an diesem Punkt hatte sich der Streit zwischen der Hochschule und Duncker vor rund drei Jahren entzündet. Das von dem Augenarzt gegründete ALZ wurde 2005 zunächst als Aninstitut der Universität anerkannt. Zwei Jahre später beantragte und erhielt der Professor dann gegen den Willen der Hochschule einen Kassenarztsitz. Mit der Versorgung von Patienten aber, so die Uni, trete Duncker in Konkurrenz zur Uni-Augenklinik. Mit seinen Dienstpflichten als Professor sei dies nicht zu vereinbaren.

Als Duncker sich weigerte, seine Arbeit im ALZ zu beenden, suspendierte die Uni ihn vorläufig und erteilte ihm Hausverbot. Anschließend beschäftigte die Angelegenheit mehrere Monate lang die Gerichte. Im Januar hatte das Oberverwaltungsgericht Magdeburg dann entschieden, dass die vorläufige Suspendierung des Mediziners rechtens war. Eine endgültige Entlassung Dunckers gegen dessen Willen bedeutete dies jedoch nicht. Darüber hätte erst in einem Disziplinarverfahren entschieden werden können.