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Tierhaltungsverbot für Straathof bestätigt

04.07.2016, 20:59
Der Straathof darf keine Schweine mehr halten oder betreuen. Foto: Carmen Jaspersen/Archiv
Der Straathof darf keine Schweine mehr halten oder betreuen. Foto: Carmen Jaspersen/Archiv dpa

Magdeburg - Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat am Montag das Tierhaltungsverbot gegen den Schweinezüchter Adrianus Straathof bestätigt. „Das Gericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass dem Kläger das Halten und Betreuen von Schweinen zu Recht untersagt worden ist”, teilte ein Sprecher mit. Die Schwere und die Anzahl der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz hätten keine positive Prognose ermöglicht.

Berufung ließ das Gericht nicht zu. Es gehe hierbei nicht um die grundsätzliche Bewertung der Massentierhaltung, sondern um einen einzelnen Kläger. Gegen diese Nicht-Zulassung der Berufung kann Straathof allerdings vor das Oberverwaltungsgericht ziehen. Die Kammer hatte seit der vergangenen Woche in einer mündlichen Verhandlung über das Verbot des Kreises Jerichower Land beraten.

Welche Folgen das bundesweit gültige Urteil hat, ist zunächst unklar. Straathof, der als einer der größten Schweinezüchter in Europa galt, hatte angesichts des Verfahrens zunächst seine Funktion als Geschäftsführer abgegeben. Später gab er seine Anteile an dem Unternehmen mit Betrieben in mehreren Bundesländern zudem an einen Treuhänder.

Die Kammer stellte nun fest, dass kranke Tiere in dem Betrieb im Jerichower Land nicht ausreichend versorgt wurden und Tiere zu lange in zu kleinen Kastenständen untergebracht waren. Zudem habe es Anweisungen gegeben, kranke Ferkel, die nicht binnen einer Woche gesundeten, zu töten. Straathof sei nach Auffassung des Gerichts als der verantwortliche Tierhalter anzusehen.

Die Grünen-Abgeordnete Dorothea Frederking begrüßte die Entscheidung. „Sie ist richtungsweisend für den Tierschutz und setzt ein Stoppzeichen für tierquälerische Haltungsbedingungen”, schrieb sie in einer Mitteilung. „Die Gerichtsentscheidung ist ein Meilenstein mit bundesweiter Auswirkung und wird die Behörden deutschlandweit ermutigen, bei ähnlich eklatanten tierschutzrechtlichen Verstößen auch Tierhaltungsverbote auszusprechen.”

Es sei der mutigen Standhaftigkeit des Landrates Steffen Burchhardt im Jerichower Land und „seiner” Veterinärbehörde zu verdanken, dass es zu diesem Beschluss der Magdeburger Verwaltungsrichter kommen konnte, erklärte der Geschäftsführer des BUND Sachsen-Anhalt, Oliver Wendenkampf, am Abend. Er appellierte an die Veterinärbehörden bundesweit, bei ähnlich eklatanten tierschutzrechtlichen Verstößen ebenfalls umgehend Tierhaltungsverbote auszusprechen.

In dem Prozess wurde der Streitwert auf 20 Millionen Euro festgelegt, wie die Anwälte zum Prozessauftakt erklärt hatten. Sie hatten das Tierhaltungsverbot als unverhältnismäßig zurückgewiesen und behielten sich vor, vom Land Sachsen-Anhalt Schadenersatz zu verlangen.

Das Tierhaltungsverbot war vom Landkreis bereits 2014 erlassen worden. Zunächst ging es vor Gericht in Eilverfahren, in denen um Rechtsschutz und sofortige Vollziehbarkeit des Verbots gestritten wurde, durch mehrere Instanzen. Zudem wurde das Verfahren eine längere Zeit ausgesetzt, um eine Entscheidung des Oberverwaltungsgericht zu den Mindestgrößen der Kastenstände abzuwarten. (dpa/sa)