Teil-Lockdown Teil-Lockdown in Corona-Zeiten: Rückkehr zu Sonderweg von Sachsen-Anhalt rückt in weite Ferne
Magdeburg - Sachsen-Anhalts Landesregierung will an diesem Freitag ihre Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus für die kommenden drei Wochen festlegen. Am Dienstag soll die neue Verordnung in Kraft treten. Sie wird dabei weitgehend umsetzen, was die Regierungschefs von Bund und Ländern am Mittwoch verabredet haben. Einen Sonderweg geht das Land bei privaten Zusammenkünften: In Sachsen-Anhalt soll es unerheblich sein, aus wie vielen Haushalten die Personen stammen, es zählt allein die Zahl der Menschen.
Ab Dienstag sollen private Treffen in der Öffentlichkeit wie auch zu Hause nur noch mit maximal fünf Personen erlaubt sein. Diese können aber theoretisch aus fünf verschiedenen Haushalten kommen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten hatten sich hingegen auf fünf Personen aus maximal zwei Haushalten als Obergrenze geeinigt.
Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hält diese Beschränkung in Sachsen-Anhalt für nicht praktikabel. „Haushalte sind schwer fassbar“, sagte er am Mittwochabend nach der siebenstündigen Beratung im Kreis seiner Amtskollegen. Die Familienverhältnisse der jüngeren Generationen seien dafür zu vielfältig. Kinder unter 14 Jahren werden in allen Regelungen nicht mitgezählt, kommen also noch hinzu.
Corona: Teil-Lockdown bleibt bis 20. Dezember
Die weitere Beschränkung privater Kontakte - derzeit sind Treffen von bis zu zehn Personen erlaubt - soll bis kurz vor Weihnachten andauern. Vom 23. Dezember bis längstens zum 1. Januar sollen wieder größere private Runden von bis zu zehn Personen möglich sein. Die Zahl der Haushalte soll dann in allen Bundesländern keine Rolle spielen.
Haseloff stimmte die Sachsen-Anhalter zudem darauf ein, dass sich die strengen Beschränkungen wohl bis in den Januar ziehen werden. Die Ende Oktober in Aussicht gestellte Rückkehr zum sogenannten „Sachsen-Anhalt-Weg“ mit besonders großzügigen Regelungen rückt damit in weite Ferne. Der Grund ist die weiterhin starke Ausbreitung des Virus. Am Donnerstag lag die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz, also die wöchentliche Zahl der Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner, im Land bei 92. Zu Beginn des Teil-Lockdowns Anfang November waren es lediglich 36 Fälle. Ziel ist ein Wert unter 50.
Vertagt ist auch die Forderung von Sachsen-Anhalts Kulturminister Rainer Robra (CDU) nach einer zumindest teilweisen Öffnung von Kultureinrichtungen. Bei einer Begrenzung der Besucherzahlen und Einhaltung von Hygieneregeln gebe es in Theatern, Opfern und Orchestern eine „geringe Kontaktintensität“, hatte Robra gemahnt. Die von ihm eingeforderte Orientierung, wann Künstler ihr Publikum wieder erreichen können, gibt es allerdings weiterhin nicht. Die Einrichtungen dürften öffnen, „sobald dies angesichts der Infektionslage möglich ist“, heißt es im gemeinsamen Beschluss.
Corona-Verordnung für Sachsen-Anhalt: Haseloff informiert Freitagabend
Für die Schulen akzeptiert Sachsen-Anhalt die Verabredung der Länder, dass Schüler ab Klasse 7 und ihre Lehrer auch im Unterricht Maske tragen müssen. Das soll überall dort gelten, wo die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 überschritten ist. In Sachsen-Anhalt ist das in allen Regionen der Fall. Die laut Beschluss mögliche Maskenpflicht bereits ab Klasse 5 will die Landesregierung nicht verhängen. Bildungsminister Marco Tullner (CDU) hatte das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Klassenzimmer bis zuletzt als unnötig bezeichnet.
Die neue Corona-Verordnung des Landes für den 1. bis 20. Dezember wird am Freitagnachmittag beschlossen. Am Abend will Ministerpräsident Haseloff über das fertige Regelwerk informieren. (mz)