Streit um Landbesitz Streit um Landbesitz: Rückschlag für Ernst August von Hannover

Halle/dpa. - «Wenn sich das bestätigen sollte, könnte es sein, dass damit dasRestitutionsverfahren abschlägig entschieden wird. Das Verfahren istaber noch nicht abgeschlossen. Wann das sein wird, ist derzeit nichtabzusehen», sagte Dezernatsleiter Dirk Günther der dpa. DerPrivatsekretär des Prinzen von Hannover wollte sich dazu nichtäußern.
Der Welfen-Prinz will nach Angaben der Behörde unter anderem imOstharz das Große und Kleine Schloss Blankenburg zurück haben. Dazuzähle auch das Inventar mit zahlreichen Kunstgegenständen. Der mitPrinzessin Caroline von Monaco verheiratete Prinz beanspruche rund10 000 Hektar Fläche, so verschiedene Mietgrundstücke in Blankenburg,land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen und auch dasKlostergut Michaelstein. Über das Rückbegehren der Besitztümer hattenBehörden und Gerichte unter Hinweis auf die entsprechenden Regelungenim Einigungsvertrag bisher abschlägig entschieden.
Ende 2001 stellte der Prinz erneut vermögensrechtliche Anträge aufWiederaufgreifen des Verfahrens um die Rückübertragung der zwischen1945 und 1949 beschlagnahmten und enteigneten Vermögenswerte beimLandesamt in Halle. Als Grund nannte er neue Beweise. Dazu diente denAngaben zufolge auch das jetzt vom Russsischen Staatsarchiv alsFälschung erklärte Schreiben. Darin hieß es, der Großvater desPrinzen stehe auf der so genannten Liste «B» entsprechend dem Befehlder Sowjetischen Militäradministration in Deutschland Nr. 64 vom 17.April 1948. Diese Liste umfasse Betriebe, die im Rahmen industriellerbesatzungshoheitlicher Enteignungen von den Sowjets an die Eigentümerzurückgegeben worden waren.
Im Januar 2002 wandte sich das Landesamt an das RussischeStaatsarchiv und bat um diese Liste. Mit der jetzigen Antwort seinoch nicht klar, wo und wer dieses Schreiben gefälscht haben könnte,hieß es. Dies müsse noch geprüft werden. Wann das erneute Verfahrenum die Rückübertragung damit abgeschlossen werden könne, sei nochvöllig offen, sagte Günther.
Der Rechtstreit um die früheren Besitztümer der Familie desPrinzen in Sachsen-Anhalt beschäftigt seit Jahren die Behörden undGerichte. Das Landesamt hatte den Restitutionsantrag im März 1998abgelehnt, da der Großvater des Prinzen nach Auffassung der Behördeauf besatzungshoheitlicher Grundlage enteignet worden war. Damitbesteht laut Einigungsvertrag kein Anspruch auf Rückübertragung. Auchdas Verwaltungsgericht Magdeburg befand dies so im März 2000. Vor demBundesverwaltungsgericht (BVG) scheiterte der Prinz deswegen im Juli2000 ebenfalls. Unterdessen hat er beim BundesverfassungsgerichtVerfassungsbeschwerde gegen eine Regelung im Vermögensgesetz, dasdurch den Einigungsvertrag gedeckt ist, gestellt.