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Singapur pocht auf Disziplin Singapur pocht auf Disziplin: Leipzigern droht Prügelstrafe

04.03.2015, 13:09
Changi-Gefängnis in Singapur
Changi-Gefängnis in Singapur dpa Lizenz

Leipzig/ Singapur - Vielleicht war es eine Mutprobe, was zwei Leipziger da in Singapur versucht haben: den strengen Stadtstaat in Asien austricksen, der alles reglementiert und so viel verbietet.

Sie sprühten vergangenen November bei Nacht und Nebel Graffiti auf einen U-Bahnwagen und hauten ab ins Nachbarland. Doch blieben die Singapurer ihnen auf der Spur: sie ließen die beiden in Malaysia verhaften und blieben unerbittlich: Anklage, Untersuchungshaft, und, wenn die beiden Pech haben, bald die Prügelstrafe.

Schlupfloch im Gesetzt

Was den 21 und 22 Jahre alten Männern jetzt durch den Kopf geht, ist schwer zu sagen. Die beiden hätten ihm strikte Anweisung gegeben, nicht über ihren Gemütszustand zu reden, sagte Anwalt Christopher Bridges. Das Gesetz gegen Vandalismus hat ein einziges Schlupfloch: wenn die Farbe leicht abwaschbar war, könnte bei Ersttätern auf die Prügelstrafe verzichtet werden. Graffiti-Spray gilt als eher schlecht abwaschbar. Ein Schweizer erfuhr 2010 auch keine Gnade: fünf Monate Haft und drei Schläge bekam er für exakt das gleiche Vergehen.

Die Strafe

Was den beiden blüht, hat der Bangladescher Forhad Mridha vor kurzem so geschildert: Mit einem Stock aus Peddigrohr haut der Vollstrecker auf den nackten Po. Vor Mitgefangenen und Gefängnispersonal müssen die Verurteilten dafür die Hose runterlassen. „Eine Woche hat es höllisch weg getan“, sagte der Mann, der bestraft wurde, weil er nach Ablauf seines Visums in Singapur geblieben war.

Zuckerbrot und Peitsche

Von Rauschgifthandel bis Unruhestiftung: Singapur hält die Prügelstrafe bis heute für eine angemessene Abschreckung für alle Art von Vergehen. Den Leipzigern wird Vandalismus vorgeworfen, dafür gibt es seit 1966 Stockschläge. „Leider haben wir eine Gesellschaft, die nur zwei Sachen versteht: Zuckerbrot und Peitsche“, sagte der damalige Regierungschef Lee Kuan Yew damals. Die Begeisterung, den Staat mit Gesetzesverstößen herauszufordern, lasse sicher schnell nach: „Man bekleckert sich kaum mit Ruhm, wenn man so etwas Beschämendes wie die Prügelstrafe über sich ergehen lassen muss.“ (dpa)