Streit am Arbeitsgericht Magdeburg Streit am Arbeitsgericht Magdeburg: Ausbeutung beim Salzlandkreis?

Aschersleben - Es war offenbar nur eine spitze Formulierung, die Seluan Al-Chakmakchi zum Verhängnis wurde. Der ehemalige SPD-Kreischef sprach in einer E-Mail Ende vergangenen Jahres von „ausbeuterischer Arbeitskraftanbindung“.
Al-Chakmakchi beklagte damit die aus seiner Sicht unangemessene Eingruppierung eines Mitarbeiters, der dem Jobcenter als Übersetzer ebenso zur Seite stand wie der gebürtige Iraker. Das wurde am Montag bei der Güteverhandlung am Arbeitsgericht Magdeburg deutlich.
Gegen fristlose Entlassung gewehrt
Al-Chakmakchi wehrt sich gegen die bereits im Januar ausgesprochene fristlose Entlassung. Er will nach Aussage seines Anwalts Uwe Bitter wieder eingestellt werden beim Landkreis, bei dem der gebürtige Iraker aufgrund seiner Sprachkenntnisse zuletzt bei der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen eine wichtige Rolle spielte.
Die Kreisverwaltung zeigte sich beim gerichtlich anberaumten Verständigungsversuch jedoch hart, zeigte nicht mal im Ansatz ein Entgegenkommen.
Vertauensverhältnis ist gestört
Personalchef Thomas Michling erklärte stattdessen, nach der Aussage sei das „Vertrauensverhältnis mehr als gestört“. Zudem habe Al-Chakmakchi bei einem anschließenden Gespräch keine Reue gezeigt. Arbeitsrechtsexperten sprechen dabei von Illoyalität.
Der Fall ist nicht nur deshalb bedeutsam, weil eine fristlose Kündigung im öffentlichen Dienst nur äußerst selten ausgesprochen wird, sondern auch weil die Entscheidung letztlich von Al-Chakmakchis Parteifreund Landrat Markus Bauer per Unterschrift besiegelt worden war.
Debattiert wurde danach über mögliche politische Hintergründe zunächst zwar nur in internen Foren der Partei, seit der Veröffentlichung einer Resolution des gewerkschaftsnahen SPD-Flügels spricht man auch öffentlich darüber. Die Debatten spielten vor dem Arbeitsgericht freilich jedoch keine Rolle.
Eine problematische Vorgehensweise
Der zuständige Richter ließ am Montag erkennen, dass er die Vorgehensweise der Kreisverwaltung durchaus für problematisch halte.
Man könne sicherlich über die Art und Weise streiten, so der Richter. Aber: „Wäre mit einer Abmahnung nicht zu erwarten gewesen, dass das nicht wieder passiert?“ Zumal die E-Mail nicht nach außen gegangen sei. An wen die Mail genau ging, blieb offen.
Anwalt Bitter hatte zuvor ähnlich argumentiert: Man könne sich über eine Abmahnung durchaus unterhalten. Er halte die Feststellung seines Mandanten jedoch für ein zutreffendes Werturteil, das zudem von der höchsten deutschen Rechtsprechung gedeckt sei.
Er verwies auch auf das Tarifrecht, wonach dem namentlich nicht genannten Mitarbeiter mehr Geld zugeständen hätte.
Kommission hat Entscheidung für Bezahlung vorgelegt
Die Vorwürfe wies Michling zurück. Für die Bezahlung gebe es eine Eingruppierungskommission, die ihm auch in dem Fall die Entscheidung vorgelegt habe. „Da gab es keine Probleme“, so der Personalchef.
Der Mitarbeiter sei nicht als Übersetzer im Sinne des Tarifvertrags eingesetzt gewesen, sondern „nur unterstützend dem Jobcenter zur Seite gestellt“ worden.
Nach der gescheiterten Güteverhandlung wird sich jetzt zunächst die Kammer des Arbeitsgerichts Magdeburg mit dem Fall befassen. Einen Termin dafür soll es bereits Ende Mai geben - nach Ansicht eines Arbeitsrechtsexperten schneller als gewöhnlich.
Mit einer schnellen Wiedereinstellung kann Al-Chakmakchi wohl dennoch nicht rechnen. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil können auch mehrere Jahre vergehen. (mz)
