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„Keine Rücksicht auf Urlaubsplanung“ Salzlandkreis weist auf Regeln für Impfungen hin

Mit der stringenten Umsetzung der Impfkampagne setzt der Salzlandkreis die Vorgaben des Gesundheitsministeriums um.

25.05.2021, 10:28
Menschen warten in einer Schlange vorm Impfzentrum in Staßfurt im Salzlandkreis.
Menschen warten in einer Schlange vorm Impfzentrum in Staßfurt im Salzlandkreis. (Foto: Engelbert Pülicher)

Aschersleben/Bernburg - Einwohner des Salzlandkreises, die ihre Erstimpfung im Impfzentrum bereits bekommen haben, werden gebeten, die vereinbarten Termine für die Zweitimpfung dringend einzuhalten. Darüber informierte die Kreisverwaltung.

„Eine Verkürzung der Zeiträume ist bei einer Impfung im Impfzentrum in Staßfurt bzw. in den Impfstationen in den Städten und Gemeinden anders als bei Impfungen in den Hausarztpraxen nicht vorgesehen“, heißt es in der Mitteilung weiter.

Rücksicht könne der Salzlandkreis damit auch nicht auf eine etwaige Urlaubsplanung nehmen. Wer mit Biontech oder Moderna geimpft wird, erhält die notwendige Zweitimpfung nach sechs Wochen, wer mit Astrazeneca geimpft worden ist, nach zwölf Wochen. Es gilt der Termin, der im Rahmen der Erstimpfung vergeben worden ist. „Wer bei seinem Hausarzt erstgeimpft worden ist, erhält die Zweitimpfung nicht im Impfzentrum bzw. in den Impfstationen“, macht die Kreisverwaltung klar.

Mit der stringenten Umsetzung der Impfkampagne setzt der Salzlandkreis die Vorgaben des Gesundheitsministeriums um. Zudem sei eine flexiblere Herangehensweise schon aufgrund des wöchentlich gelieferten und damit nur begrenzt zur Verfügung stehenden Impfstoffs nicht möglich.

Der Salzlandkreis weist zudem darauf hin, dass das Impfzentrum im Fall von verloren gegangenen Impfpässen nach einer Impfung gegen das Corona-Virus amtliche Ersatzdokumente ausstellt. Allerdings kann die Ausstellung aufgrund der aufwendigen Prüfung einige Zeit dauern.

Der formlose Antrag auf Ausstellung kann postalisch geschickt werden an: Salzlandkreis; Impfzentrum, Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale). Folgende Angaben werden dafür benötigt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Datum Erst- und Zweitimpfung sowie Impfstoff.

Corona-Genesene erhalten schriftliche Bestätigung zur überstandenen Infektion

Mehrere tausend Corona-Genesene im Salzlandkreis erhalten zudem in den nächsten Tagen eine schriftliche Bestätigung des Gesundheitsamts zu ihrer überstandenen Infektion. Mit diesem amtlichen Schreiben können die Genesenen künftig bestimmte Angebote in Anspruch nehmen, die nach der Eindämmungsverordnung der Landesregierung möglich sind, sobald die Vorgaben nach der sogenannten Bundes-Notbremse außer Kraft gesetzt werden können.

Nach der Schutzmaßnahmen-Ausnahme-Verordnung der Bundesregierung haben die Personen Anspruch auf eine solche Bescheinigung, deren amtlich bestätigte Corona-Infektion mindestens 28 Tage, jedoch nicht länger als sechs Monate zurückliegt. (mz)