"Menge darf nicht verfälscht werden" Mehr als zwei Kubikmeter Sperrmüll in Gerbitz bei Nienburg: Kreiswirtschaftsbetrieb lässt Gerümpel fotografieren

Gerbitz - Auch ein paar Tage danach versteht Torsten Seifert die Welt nicht mehr. „Ich bin mit der Entscheidung des Kreiswirtschaftsbetriebs überhaupt nicht einverstanden“, sagt der Mann aus dem Nienburger Ortsteil Gerbitz.
Was war passiert? Auf der Internetseite des Kreiswirtschaftsbetriebes Salzlandkreis hatte seine Frau jüngst ein Formular ausgefüllt, um die Abholung von Sperrmüll zu beantragen. Dies sei alles reibungslos verlaufen und am vergangenen Donnerstag sollte der Sperrmüll schließlich abgeholt werden. Doch die Müllabfuhr fuhr nach Begutachten des Sperrmülls wieder davon - ohne diesen mitzunehmen.
„Es war noch nicht mal ein Zettel im Briefkasten. Die haben nur Fotos von dem Sperrmüll gemacht und sind dann wieder weggefahren“, sagt Torsten Seifert verärgert. Erst ein Anruf bei der Behörde brachte Klarheit: „Mir wurde gesagt, dass die Menge über dem Erlaubten liegt“, erzählt der Gerbitzer. Denn die Regularien schreiben vor, dass zweimal im Jahr maximal ein Volumen von jeweils zwei Kubikmeter kostenfrei entsorgt werden darf.
Betriebsleiterin spricht von Haushaltsauflösung
„Alles was darüber hinaus geht, zählt als Haushaltsauflösung“, erklärt Jana Fritz, Betriebsleiterin Entsorgung des Kreiswirtschaftsbetriebs auf MZ-Nachfrage. Und das kostet Geld für den Betroffenen. Im Falle von Torsten Seifert wären dies 57,30 Euro, die er für das Anfordern von Containern zum Abtransport zahlen müsste.
Und dies ärgert den Mann. Schließlich zahle er Müllgebühren. Von der Obergrenze von zwei Kubikmetern habe er und auch seine Frau nichts gewusst. Allerdings steht dies auf der Internetseite des Kreiswirtschaftsbetriebs detailliert beschrieben.
Dennoch wirft der Fall die Frage auf, warum die Müllabfuhr dann nicht wenigstens die zwei Kubikmeter mitgenommen hat. Dieses Volumen an kostenloser Sperrmüllentsorgung stand Torsten Seifert schließlich zu. Dazu meint Jana Fritz, dass es eine grundsätzliche Regelung gibt: „Die Menge an dem rausgestellten Sperrmüll darf nicht verfälscht werden.“
Seifert brachte Sperrmüllhaufen wieder auf Grundstück
Dabei gehe es darum, dass sich der Kreiswirtschaftsbetrieb absichert. „Wenn wir zwei Kubikmeter mitnehmen und es liegen noch zwei weitere Kubikmeter da, könnte die Person behaupten, es sei gar nichts abgeholt worden. Solche Fälle hat es schon gegeben und in Folge dessen wurde die Regel eingeführt, dass bei der Überschreitung des maximalen Volumens nichts mitgenommen wird“, so Jana Fritz. Auch dass die Behörde bei der Ankunft Fotoaufnahmen vorgenommen hat, spiele dabei keine Rolle.
Torsten Seifert hingegen hat seinen Sperrmüllhaufen wieder auf sein Grundstück gebracht. Wie es mit diesem weitergehen soll, will der Gerbitzer mit der Behörde klären. (mz)