ALG II in Corona-Krise Grundsicherung Arbeitslosengeld II in Corona-Krise erleichtert: Jobcenter Salzlandkreis nimmt Anträge entgegen

Bernburg - Die Bundesregierung hat ein umfassendes Sozialschutz-Paket zur Unterstützung von Menschen beschlossen, die wegen der aktuellen Pandemie-Situation in eine finanzielle Notlage geraten sind. Wer bis zum 30. Juni dieses Jahres einen Antrag auf Grundsicherung stellt, kann die Leistungen demnach unter erleichterten Bedingungen erhalten, teilt das Jobcenter des Salzlandkreises mit.
Anspruch auf Arbeitslosengeld II habe grundsätzlich jede erwerbsfähige, hilfebedürftige Person, die nicht in der Lage ist, den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie aus eigenen Mitteln zu bestreiten.
Altersrentner, Menschen in Pflegeheimen oder stationären Einrichtungen, Asylbewerber, Ausländer ohne besonderes Aufenthaltsrecht und Studenten seien von Gesetzes wegen vom Arbeitslosengeld II ausgeschlossen. Ein Anspruch bestehe jedoch nur dann, wenn das anzurechnende Einkommen geringer ist als der sozialrechtliche Gesamtbedarf.
Jeder, der seinen Lebensunterhalt nicht selbst erwirtschaften kann, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II
Im Rahmen der Grundsicherung ist für jede in einer Bedarfsgemeinschaft lebende Person ein Regelbedarf für den Lebensunterhalt gesetzlich festgelegt, heißt es in der Pressemitteilung. Ferner würden die Kosten der Unterkunft (Miete, Nebenkosten, Heizkosten - ohne Strom) und in bestimmten Lebenslagen sogenannte Mehrbedarfe - beispielsweise bei Schwangerschaft, für Alleinerziehende oder für eine aus gesundheitlichen Gründen kostenaufwändige Ernährung – Berücksichtigung finden.
Zur Ermittlung des Leistungsanspruchs werde das zu berücksichtigende Einkommen dem bestehenden Bedarf - immer mit Blick auf die gesamte Bedarfsgemeinschaft - gegenübergestellt. Der Regelbedarf betrage bei alleinstehenden Personen derzeit 432 Euro, bei Partnern jeweils 389 Euro und bei Kindern je nach Alter zwischen 250 und 345 Euro.
Regelbedarf für Alleinstehende liegt bei 432 Euro, bei Kindern mindestens 250 Euro
Grundsätzlich werde die Einkommenssituation aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft beachtet. Lebt der Antragsteller mit einem Partner gemeinsam in einem Haushalt und wirtschaftet mit diesem zusammen, wird auch dessen Einkommen berücksichtigt.
Angerechnet werden in diesem Zusammenhang sämtliche Einnahmen in Geld. Darunter fallen beispielsweise Erwerbseinkommen, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Leistungen der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, Mieteinnahmen, Ausbildungsvergütung, Unterhalt, Kindergeld usw.
Für Betroffene, die bis 30. Juni erstmals einen Antrag auf Leistungen zur Grundsicherung beim Jobcenter einreichen, entfällt für die ersten sechs Monate die sonst erforderliche Vermögensprüfung, sofern der Antragsteller versichert, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen.
Wer erstmals Arbeitslosengeld II beantragt, muss vorerst nicht die finanziellen Verhältnisse prüfen lassen
Zusätzlich werden die Ausgaben für die Wohnung beziehungsweise das Haus und Heizung in den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs in tatsächlicher Höhe anerkannt und erstattet.
Laufende Betriebsausgaben (Raumkosten, Betriebskosten, Leasingraten etc.) werden nicht vom Jobcenter übernommen. Diese Kosten können lediglich bei der Ermittlung des zu berücksichtigenden Einkommens von den Betriebseinnahmen abgesetzt werden. Sind keine Betriebseinnahmen vorhanden, erhöhen laufende Betriebsausgaben nicht den leistungsrechtlichen Bedarf.
Der Antrag auf Grundsicherung kann formlos telefonisch, per E-Mail oder schriftlich beim Jobcenter Salzlandkreis gestellt werden. Persönliche Termine zur Antragstellung werden aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation derzeit nicht vergeben. Für eventuelle Rückfragen werden die Antragsteller um Angabe einer aktuellen Telefonnummer und E-Mail-Adresse gebeten.
Antrag auf Grundsicherung formlos per Telefon, per E-Mail oder per Brief beim Jobcenter möglich
Zusätzlich stehen die Mitarbeiter des Jobcenters in Bernburg montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr sowie dienstags von 14 bis 18 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr für Fragen der Bürger zum Sozialschutz-Paket unter Telefon 03471/684-3684 zur Verfügung.
Eine Bearbeitung ist erst bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen möglich, so das Jobcenter. Kunden würden der nach Entscheidung über ihren Antrag einen Leistungsbescheid erhalten. „Ich bitte darum, auch die erforderlichen Anlagen und alle notwendigen Nachweise einzureichen.
„Ein Antrag ohne ausgefüllte Anlagen führt zu unnötigen Nachfragen“
Formlose Schreiben oder ein Antrag ohne ausgefüllte Anlagen führen zu unnötigen Nachfragen und Verzögerungen – das möchten wir vermeiden“, erklärt Betriebsleiter Thomas Holz. Er bittet zudem, daran zu denken, dass entscheidungsrelevante Unterlagen für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft nötig sind. (mz/tad)