Angebliche Vollstreckungsverfahren Angebliche Vollstreckungsverfahren : Zoll warnt vor neuen Betrugsmaschen

Bernburg - Die Generalzolldirektion Bonn warnt vor gleich zwei neuen Betrugsmaschen. So gehen neuerdings Anrufe ein, bei denen eine automatisierte Ansage Auskunft über angeblich laufende Vollstreckungsverfahren verlangt.
Die Ansage vermittelt den Eindruck, dass es sich um einen offiziellen Anruf des Zolls handelt und fordert zur Herausgabe von Informationen auf.
Die Anrufer nutzen dabei technische Methoden, um mit ihrer Rufnummer tatsächlich bestehende Rufnummern des Zolls zu imitieren.
Der Zoll geht davon aus, dass die durch die Betrugsversuche gewonnenen Informationen dazu genutzt werden sollen, Geldzahlungen von den Betroffenen einzufordern und rät, solche Gespräche umgehend zu beenden. B
ei einer weiteren Betrugsmasche werden mit einem gefälschten Schreiben Lagergebühren für zwei Schrankkoffer angefordert, die sich angeblich am Flughafen Berlin-Brandenburg befinden.
Im Kopf des Schreibens und als Wasserzeichen wird das Logo des deutschen Zolls verwendet, das Schreiben ist mit einem total gefälschten Amtssiegel versehen.
„Auch wenn hier das Logo des Zolls verwendet wird, stammt das Schreiben natürlich nicht vom deutschen Zoll. Wir empfehlen in jedem Fall Anzeige zu erstatten“, erklärt Britta Miltner, Sprecherin der Generalzolldirektion Bonn. (mz)