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Neues Gesetz tritt in Kraft Wo Schulen und Kitas wieder schließen – was Eltern jetzt wissen müssen

Das neue bundesweite Infektionsschutzgesetz tritt am Freitag in Kraft. Erstmals gibt die Bundesregierung für ganz Deutschland gültige Regeln vor. Die treffen unter anderem Schulen und Kindergärten. Wir zeigen, was Eltern jetzt wissen müssen.

Aktualisiert: 23.4.2021, 14:40
In mehreren Landkreisen in Sachsen-Anhalt müssen Schulen am Montag wieder schließen.
In mehreren Landkreisen in Sachsen-Anhalt müssen Schulen am Montag wieder schließen. Foto: Bodo Schackow/zb/dpa

Halle (Saale) - Lange wurde über die bundesweite Corona-Notbremse diskutiert, nun ist es ganz schnell gegangen: Nach der Verabschiedung im Bundestag hat das geänderte Infektionsschutzgesetz auch den Bundesrat passiert. Was kommt auf die Bürger zu?

Was schreibt das neue Gesetz vor?

Grundsätzlich müssen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer im Präsenzunterricht künftig zweimal pro Woche getestet werden. Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 wird Wechselunterricht ab dem übernächsten Tag Pflicht. Das gilt auch für Grundschulen. Wechselunterricht bedeutet, dass eine Klasse in zwei Halbgruppen aufgeteilt wird, die jeweils im täglichen oder wöchentlichen Wechsel in der Schule unterrichtet werden. Die zuhause befindliche Halbgruppe wird mit Aufgaben im angemessenen Umfang versorgt, aber nicht im Distanzunterricht unterrichtet.

Ab einer Inzidenz von 165 wird ab dem übernächsten Tag der Präsenzunterricht in Schulen, Berufsschulen, Hochschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnlichen Einrichtungen komplett verboten. Ausnahmen  für Abschlussklassen und Förderschulen sind möglich. Abschlussklassen sind die Schuljahrgangsstufe 4 als auch die bisher benannten Schuljahrgänge (an den Sekundar- und Gemeinschaftsschulen die Klassen 9 und 10 und an den Gymnasien die Jahrgansstufen 11, 12, 13) der weiterführenden Schulen. Abschlussprüfungen sollen wie bereits geplant durchgeführt werden.

Auch Kitas schließen ab einer Inzidenz von 165, lediglich eine Notbetreuung ist möglich. Auch für Schüler können Städte und Landkreise eine Notbetreuung einrichten.

Welcher Inzidenzwert ist maßgeblich?

Entscheidend ist die Inzidenz-Zahl des Robert-Koch-Institutes. Das gibt täglich aktualisierte Zahlen für alle Landkreise und kreisfreien Städte heraus. Die täglich vom Landesgesundheitsministerium veröffentlichten Zahlen sind nicht bindend.

Ab wann gelten die neuen Regeln?

In Sachsen-Anhalt werden die Schulen und Kitas in den betroffenen Landkreisen ab Montag geschlossen.

Welche Landkreise sind betroffen?

Stand Freitag weist lediglich der Landkreis Börde eine Inzidenz von unter 100 auf. Von Schließungen bedroht oder betroffen sind Stand Freitag der Burgenlandkreis, der Saalekreis, Halle, Mansfeld-Südharz, Harz und der Landkreis Stendal, die alle eine Inzidenz von über 165 aufweisen. Die Bekanntmachung erfolgt jeweils durch den Landkreis.

Wie lange bleiben die Schulen und Kitas dann geschlossen?

Die Schließungen werden aufgehoben, wenn die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 165 liegt.

Wer hat Anspruch auf Notbetreuung?

Hier sollen die gleichen Regelungen gelten wie im Mai 2020, teilte das Sozialministerium am Donnerstag mit. Anspruch auf Kinderbetreuung haben Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, der Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens gilt.

Dass eine Betreuung notwendig ist, muss durch den jeweiligen Arbeitgebers oder bei Selbständigen durch schriftliche Eigenauskunft nachgewiesen werden. Es reicht, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet, um Anspruch auf Notbetreuung zu haben. Es darf aber kein anderes Familienmitglied verfügbar sein, das auf das Kind aufpasst. (mz/dpa)