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Aktuelle Wettervorhersage Starke Gewitter über Sachsen-Anhalt: DWD gibt erneut Warnung heraus

Der Samstag könnte in einigen Teilen Sachsen-Anhalts ungemütlich werden. Der Deutsche Wetterdienst warnt vor starkem Gewitter. Welche Regionen betroffen sind.

Aktualisiert: 17.06.2023, 16:04
In Teilen von Sachsen-Anhalt erwartet der Deutsche Wetterdienst am Wochenende starke Gewitter.
In Teilen von Sachsen-Anhalt erwartet der Deutsche Wetterdienst am Wochenende starke Gewitter. Foto: Fabian Sommer/dpaa

Magdeburg/Halle (Saale)/DUR – Ein Tief in höheren Luftschichten bringt am derzeit feuchte Luft nach Sachsen-Anhalt. Laut der aktuellen Prognose des Deutschen Wetterdienstes (DWD) kann es dadurch am Samstag zu Schauern und Gewittern kommen. Der DWD hat deshalb nach dem Freitag erneut eine amtliche Warnung veröffentlicht.

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Wetter: DWD warnt vor starkem Gewitter in Sachsen-Anhalt

Der Deutsche Wetterdienst hat am eine amtliche Warnung vor starkem Gewitter der Stufe 2 von 4 herausgegeben. Aktuell sind folgende Regionen in Sachsen-Anhalt von der Warnung betroffen.

  • Jerichower Land, bis 17 Uhr
  • Landkreis Börde, bis 17 Uhr
  • Kreis Stendal, bis 17 Uhr
  • Landkreis Wittenberg, bis 17 Uhr

Die Warnung kann verlängert oder auch ausgeweitet werden.

Wettervorhersage: So wird das Wetter in Sachsen-Anhalt am Wochenende

Bis in den Abend ist weiter mit Schauern und Gewittern zu rechnen, dabei kann zum Teil auch Hagel niedergehen. Erst in der Nacht zum Samstag lässt der Regen allmählich nach. Nach Auflösung örtlicher Dunst- und Nebelfelder steigt das Unwetterpotenzial durch heftigen Starkregen erneut.

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Am Sonntag bleibt es weitgehend trocken, die Temperaturen klettern örtlich auf bis zu 30 Grad. Die neue Woche startet bewölkt, am Montagnachmittag sind örtlich erneut Schauer und Gewitter möglich.

Warnstufen und Farben: Was bedeuten die Unwetterwarnungen des DWD?

Der Deutsche Wetterdienst unterteilt seine Unwetterwarnungen in vier Stufen und verwendet dafür unterschiedliche Farben:

  • Stufe 1 – Amtliche Warnung (Gelb): Die erwartete Wetterentwicklung ist nicht ungewöhnlich, trotzdem können wetterbedingt Gefährdungen auftreten.
  • Stufe 2 – Amtliche Warnung vor markantem Wetter (Orange): Die erwartete Wetterentwicklung ist nicht ungewöhnlich, aber gefährlich. Es können vereinzelt oder örtlich Schäden auftreten.
  • Stufe 3 – Amtliche Unwetterwarnung (Rot): Die erwartete Wetterentwicklung ist sehr gefährlich. Es können verbreitet Schäden auftreten. Vermeiden Sie Aufenthalte im Freien.
  • Stufe 4 – Amtliche Warnung vor extremem Unwetter (Violett): Die erwartete Wetterentwicklung ist extrem gefährlich. Es können lebensbedrohliche Situationen entstehen und große Schäden und Zerstörungen auftreten. Häufig sind dabei größere Gebiete betroffen. Vermeiden Sie Aufenthalte im Freien. Bereiten Sie sich auf außergewöhnliche Maßnahmen vor.

Unwetterwarnung: Wie verhält man sich bei Unwetter richtig?

Besteht eine amtliche Unwetterwarnung, sollte der Aufenthalt im Freien möglichst vermieden werden. Wenn noch ausreichend Zeit ist, sollten Sie bewegliche Gegenstände wie Gartenmöbel oder Fahrräder sichern sowie Türen und Fenster schließen. Empfindliche Geräte sollten sicherheitshalber vom Netz genommen oder mit einem Überspannungsschutz gesichert werden.

Wer im Freien von einem Unwetter überrascht wird, sollte Schutz in einem Gebäude suchen. Bei Gewitter sollte offenes Gelände gemieden und ausreichend Abstand zu Stromleitungen gehalten werden. Auch ein Auto kann Schutz vor Gewittern bieten. Bleiben Sie im Fahrzeug, aber berühren Sie keine blanken Metallteile.

Richtiges Verhalten nach dem Unwetter: Wer kommt für Unwetterschäden an Haus und Auto auf?

Sollte das Unwetter Schäden an Haus oder Auto verursacht haben, sollten Sie die Beschädigungen am besten per Foto dokumentieren und – sofern vorhanden – Ihrer Versicherung melden. Schäden am Haus sind in der Regel über die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

Schäden am Auto durch Blitzschlag, Brand, Hagel oder Überschwemmung sind meist ein Fall für die Kaskoversicherung.

Begründete Arbeitsverhinderung: Muss ich auch bei Unwetter zur Arbeit fahren?

Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, pünktlich zur Arbeit zu kommen - auch bei schlechter Witterung. Darauf weist der DGB Rechtsschutz hin. Weil Arbeitnehmer das sogenannte Wegerisiko tragen, zählen Verkehrsbehinderungen oder verspätete Züge durch Unwetter nicht als Ausrede, wenn man zur spät zur Arbeit erscheint.

Ausnahmen gibt es jedoch, wenn offiziell, etwa von Meteorologen, vor Unwetter gewarnt wird. Bei einem Sturm, vor dem bereits im Vorfeld gewarnt wird, kann eine sogenannte begründete Arbeitsverhinderung vorliegen.

In diesem Fall können Arbeitnehmer zu Hause bleiben, sie hätten allerdings keinen Anspruch auf Vergütung, so Diplom-Geograf Matthias Habel gegenüber RND. Zudem sollte der Arbeitgeber rechtzeitig darüber informiert werden, sonst droht im schlimmsten Fall eine Abmahnung.

Unwetter-Warn-Apps für iOS und Android

Um rechtzeitig über ein nahendes Unwetter informiert zu werden, bietet sich die Nutzung von Warn-Apps für das Smartphone an. Warnmeldungen erhalten Sie unter anderem über die NINA-App des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Katwarn oder die WarnWetter-App des Deutschen Wetterdienstes.