DWD warnt Nach dem Hitze-Sonntag – Gewitter ziehen über Sachsen-Anhalt
Nach der Hitze folgen Gewitter: Nach deutlich über 30 Grad am Sonntag ziehen seit dem Abend Gewitter über Sachsen-Anhalt. Der Deutsche Wetterdienst hat für mehrere Regionen Amtliche Warnungen veröffentlicht.
Magdeburg/Halle (Saale)/DUR – Der Deutsche Wetterdienst hat für mehrere Regionen in Sachsen-Anhalt Amtliche Warnungen vor starken Gewittern veröffentlicht. Nachdem der Sonntag in Sachsen-Anhalt extrem heiß war, ziehen seit dem Abend starke Gewitter über das Land.
Der DWD warnt Blitzschlag und herabstürzenden Ästen oder Dachziegeln. Für Autofahrer könne auch plötzlicher Platzregen gefährlich werden.
Für folgende Regionen gilt eine Gewitter-Warnung der Stufe 2 von 4
- Altmarkkreis Salzwedel (bis 6 Uhr)
- Landkreis Harz - Bergland (bis 6.30 Uhr)
- Anhalt-Bitterfeld (bis 6.30 Uhr)
- Landkreis Wittenberg (bis 6.30 Uhr)
- Dessau-Roßlau (bis 6.30 Uhr)
- Börde (bis 6.30 Uhr)
- Magdeburg (bis 6.30 Uhr)
- Jerichower Land (bis 6.30 Uhr)
- Kreis Stendal (bis 7.15 Uhr)
- Salzlandkreis (bis 7.15 Uhr)
- Landkreis Harz - Tiefland (bis 7.15 Uhr)
- Mansfeld-Südharz (bis 7.15 Uhr)
- Burgenlandkreis (bis 7.15 Uhr)
- Saalekreis (bis 7.15 Uhr)
Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Warnung im Laufe des Tages verlängert oder ausgeweitet wird.
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Warnstufen und Farben: Was bedeuten die Unwetterwarnungen des DWD?
Der Deutsche Wetterdienst unterteilt seine Unwetterwarnungen in vier Stufen und verwendet dafür unterschiedliche Farben:
- Stufe 1 – Amtliche Warnung (Gelb): Die erwartete Wetterentwicklung ist nicht ungewöhnlich, trotzdem können wetterbedingt Gefährdungen auftreten.
- Stufe 2 – Amtliche Warnung vor markantem Wetter (Orange): Die erwartete Wetterentwicklung ist nicht ungewöhnlich, aber gefährlich. Es können vereinzelt oder örtlich Schäden auftreten.
- Stufe 3 – Amtliche Unwetterwarnung (Rot): Die erwartete Wetterentwicklung ist sehr gefährlich. Es können verbreitet Schäden auftreten. Vermeiden Sie Aufenthalte im Freien.
- Stufe 4 – Amtliche Warnung vor extremem Unwetter (Violett): Die erwartete Wetterentwicklung ist extrem gefährlich. Es können lebensbedrohliche Situationen entstehen und große Schäden und Zerstörungen auftreten. Häufig sind dabei größere Gebiete betroffen. Vermeiden Sie Aufenthalte im Freien. Bereiten Sie sich auf außergewöhnliche Maßnahmen vor.
Unwetterwarnung: Wie verhält man sich bei Unwetter richtig?
Besteht eine amtliche Unwetterwarnung, sollte der Aufenthalt im Freien möglichst vermieden werden. Wenn noch ausreichend Zeit ist, sollten Sie bewegliche Gegenstände wie Gartenmöbel oder Fahrräder sichern sowie Türen und Fenster schließen. Empfindliche Geräte sollten sicherheitshalber vom Netz genommen oder mit einem Überspannungsschutz gesichert werden.
Wer im Freien von einem Unwetter überrascht wird, sollte Schutz in einem Gebäude suchen. Bei Gewitter sollte offenes Gelände gemieden und ausreichend Abstand zu Stromleitungen gehalten werden. Auch ein Auto kann Schutz vor Gewittern bieten. Bleiben Sie im Fahrzeug, aber berühren Sie keine blanken Metallteile.
Richtiges Verhalten nach dem Unwetter: Wer kommt für Unwetterschäden an Haus und Auto auf?
Sollte das Unwetter Schäden an Haus oder Auto verursacht haben, sollten Sie die Beschädigungen am besten per Foto dokumentieren und – sofern vorhanden – Ihrer Versicherung melden. Schäden am Haus sind in der Regel über die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
Schäden am Auto durch Blitzschlag, Brand, Hagel oder Überschwemmung sind meist ein Fall für die Kaskoversicherung.
Begründete Arbeitsverhinderung: Muss ich auch bei Unwetter zur Arbeit fahren?
Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, pünktlich zur Arbeit zu kommen - auch bei schlechter Witterung. Darauf weist der DGB Rechtsschutz hin. Weil Arbeitnehmer das sogenannte Wegerisiko tragen, zählen Verkehrsbehinderungen oder verspätete Züge durch Unwetter nicht als Ausrede, wenn man zur spät zur Arbeit erscheint.
Ausnahmen gibt es jedoch, wenn offiziell, etwa von Meteorologen, vor Unwetter gewarnt wird. Bei einem Sturm, vor dem bereits im Vorfeld gewarnt wird, kann eine sogenannte begründete Arbeitsverhinderung vorliegen.
In diesem Fall können Arbeitnehmer zu Hause bleiben, sie hätten allerdings keinen Anspruch auf Vergütung, so Diplom-Geograf Matthias Habel gegenüber RND. Zudem sollte der Arbeitgeber rechtzeitig darüber informiert werden, sonst droht im schlimmsten Fall eine Abmahnung.
Unwetter-Warn-Apps für iOS und Android
Um rechtzeitig über ein nahendes Unwetter informiert zu werden, bietet sich die Nutzung von Warn-Apps für das Smartphone an. Warnmeldungen erhalten Sie unter anderem über die NINA-App des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Katwarn oder die WarnWetter-App des Deutschen Wetterdienstes.