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Absenkung der Stundenzahl Gerichtsurteil: Sachsen-Anhalts Lehrer müssen bis 62 voll unterrichten

Von dpa 28.06.2021, 15:56
Schwamm und Kreide liegen in einem Klassenraum unter einer Tafel.
Schwamm und Kreide liegen in einem Klassenraum unter einer Tafel. (Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/ZB/Symbolbild)

Magdeburg - Ältere Lehrerinnen und Lehrer müssen in Sachsen-Anhalt weniger Stunden pro Woche unterrichten als jüngere. Dass das Land die Altersgrenze dafür von 60 auf 62 Jahre erhöht hat, ist rechtens. Das hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt entschieden, wie es am Montag in Magdeburg mitteilte. Es lehnte damit den Antrag einer 1960 geborenen Sport- und Geschichtslehrerin ab. Die Gymnasiallehrerin wollte die Anhebung des Beginns der altersbedingten Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung für unwirksam erklären lassen. Die Neuregelung gilt seit Februar 2020.

Die Antragstellerin hätte nach der früheren Fassung ab dem Schuljahr 2020/21 statt 25 noch 23 Stunden unterrichten müssen. Dazu kam es wegen der Änderung aber nicht. Die Lehrerin argumentierte, die später greifende Altersermäßigung sei mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und dem allgemeinen Gleichbehandlungsgebot unvereinbar.

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Das Oberverwaltungsgericht betonte, es bestehe kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, dass der Umfang der Unterrichtsverpflichtung aus Altersgründen ermäßigt werden müsse. Diese Arbeitserleichterung liege im Ermessen des Dienstherrn. Die Verschiebung des Beginns der Altersermäßigung um zwei Jahre gehe einher mit der bereits um zwei Jahre heraufgesetzten beamtenrechtlichen Regelaltersgrenze. Das sei nicht zu beanstanden. Eine übermäßige Belastung für die betroffenen Lehrkräfte erkannte das Gericht nicht.

Es stellte zudem klar, gekürzt sei das Pensum an Unterricht, das die älteren Lehrer während der auch für sie geltenden allgemeinen Wochenarbeitszeit zu leisten haben, nicht aber die Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche selbst. Zu dieser gehören etwa Vorbereitungen, Korrekturen, Elternbesprechungen und Konferenzen. Die Überlegung hinter der Ermäßigung ist, dass das Unterrichten ältere Lehrerinnen und Lehrer körperlich und geistig am intensivsten beansprucht und belastet.