Weihnachtsfrieden 2023 Keine Knöllchen und Mahnungen: Wo in Sachsen-Anhalt der Weihnachtsfrieden gilt
Viele Kreise und Städte in Sachsen-Anhalt haben bis Ende 2023 einen Weihnachtsfrieden ausgerufen. So bleiben Bürger unter anderem von unangenehmer Post verschont. In einer Stadt entfallen sogar die Parkgebühren.
Halle (Saale)/MZ.- Weihnachten ist die Zeit der Besinnung und der Nächstenliebe. Viele Städte und Landkreise in Sachsen-Anhalt rufen deshalb den sogenannten Weihnachtsfrieden aus. Das heißt, die Bürgerinnen und Bürger bleiben rund um die Feiertage von Mahnungen, Vollstreckungsbescheiden und anderer unangenehmer Post verschont.
Der Weihnachtsfrieden hat in Sachsen-Anhalt vielerorts Tradition. Die Regelungen unterscheiden sich jedoch von Landkreis zu Landkreis und von Stadt zu Stadt. Wann und wo in Sachsen-Anhalt auf welche Maßnahmen verzichtet wird.
Kreisfreie Städte
Halle (Saale)
Die Stadt Halle (Saale) verschickt in der Zeit vom 18. Dezember 2023 bis einschließlich 1. Jaunar 2024 keine Bußgeld- und Kostenbescheide, Verwarngelder, Zeugenfragebögen und Anhörungen.
Die Stadt weist darauf hin, dass trotz des sogenannten Weihnachtsfriedens Gesetze und Verordnungen zu beachten sind. Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Parkverstöße würden auch in diesem Zeitraum geahndet, heißt es. Entsprechende Bußgeldbescheide würden ab dem 2. Januar 2024 verschickt.
Magdeburg
Die Stadt Magdeburg spricht nicht von einem "Weihnachtsfrieden", sondern von einer "vollstreckungsfreien Zeit". Vom 22. bis 31. Dezember 2023 werden in der Landeshauptstadt keine Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. Das bestätigte ein Sprecher der Stadt Magdeburg gegenüber der MZ.
Dessau-Roßlau
Wie in den vergangenen Jahren ruft die Stadt Dessau-Roßlau auch in diesem Jahr den Weihnachtsfrieden aus. Vom 18. Dezember 2023 bis einschließlich 1. Januar 2024 verschickt die Stadtverwaltung keine Steuerbescheide, Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen. Auch auf Vollstreckungshandlungen wird verzichtet.
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Landkreise
Altmarkkreis-Salzwedel
Der Altmarkkreis Salzwedel hält vom 18. Dezember 2023 bis einschließlich 5. Januar 2024 Weihnachtsfrieden. In dieser Zeit versenden die Behörden keine Mahnungen und Zahlungsaufforderungen. Außerdem werden keine Lohn- und Kontopfändungen veranlasst. Dies teilte der Landkreis auf Anfrage mit.
Zum Weihnachtsfrieden gehöre auch, dass der Vollstreckungsaußendienst keine Termine bei Schuldnern wahrnimmt. „Damit sollen die Freude und die Besinnlichkeit in der Weihnachtszeit vorherrschen“, hieß es.
Jerichower Land
Im Landkreis Jerichower Land werden vom 21. Dezember 2023 bis über den Jahreswechsel hinaus keine Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt.
Zu Vollstreckungsmaßnahmen zählen nach Angaben der Kreisverwaltung zum Beispiel Bußgelder wegen Fehlverhaltens oder ausstehende Rechnungen, etwa für die Bearbeitung eines Bauantrags oder die Auszahlung des Unterhaltsvorschusses.
Wittenberg
Der Landkreis Wittenberg hat keinen offiziellen Weihnachtsfrieden ausgerufen. "Wir praktizieren einen de-facto-Weihnachtsfrieden", teilte ein Sprecher auf Anfrage mit. Das heißt: Zwischen dem 20. Dezember 2023 und dem Jahreswechsel verzichtet der Landkreis "wo immer möglich" auf Vollstreckungsmaßnahmen, Mahnungen oder ähnliche "administrative Tätigkeiten".
Das habe aber nicht nur mit Nächstenliebe zu tun, sondern auch damit, dass viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Feiertage nicht im Dienst seien.
Harz
Auch im Landkreis Harz gibt es keinen offiziellen Weihnachtsfrieden. Da die Kreisverwaltung aber vom 27. bis zum 30. Dezember geschlossen bleibt, werden in dieser Zeit keine Bußgeld- oder Vollstreckungsbescheide verschickt. Das bestätigte eine Sprecherin gegenüber der MZ.
Stendal
Die Kreisverwaltung des Landkreises Stendal bleibt vom 27. Dezember 2023 bis einschließlich 1. Januar 2024 geschlossen. In dieser Zeit gilt der Weihnachtsfrieden, es werden also keine Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt.
Burgenlandkreis
Im Burgenlandkreis gilt der Weihnachtsfrieden vom 18. Dezember 2023 bis einschließlich 1. Januar 2024. In dieser Zeit werden keine Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt.
Saalekreis
Im Saalekreis gilt der Weihnachtsfrieden vom 21. Dezember 2023 bis zum 2. Januar 2024. Das teilte eine Sprecherin des Landkreises auf Anfrage mit.
Mansfeld-Südharz
Der Landkreis Mansfeld-Südharz hält vom 20. Dezember 2023 bis einschließlich 1. Januar 2024 Weihnachtsfrieden. In dieser Zeit werden nach Angaben des Landkreises keine Vollstreckungsaufträge an Neuschuldner übergeben, außerdem finden keine Wohnungsöffnungen oder Vermögenspfändungen vor Ort statt.
Darüber hinaus werden keine Mahnschreiben, keine Vollstreckungsankündigungen und auch keine neuen, sonstigen Pfändungsverfügungen versandt. "Vereinbarte Ratenzahlungsbesuche bei Schuldnern durch unsere Vollstreckungsbeamten werden dagegen durchgeführt", teilte die Behörde auf Anfrage mit.
Salzlandkreis
Einen offiziellen Weihnachtsfrieden gibt es im Salzlandkreis nicht. Die Behörde bemühe sich aber darum, "dass keine Bußgeldbescheide unterm Weihnachtsbaum liegen", teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit. Zwischen den Feiertagen verzichte der Landkreis auf Maßnahmen und Bescheide, die von den Bürgerinnen und Bürgern als belastend empfunden werden.
Börde
Der Landkreis Börde verzichtet vom 21. Dezember 2023 bis einschließlich 7. Januar 2024 auf Vollstreckungsmaßnahmen.
Anhalt-Bitterfeld
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat keinen festen Zeitraum für den Weihnachtsfrieden festgelegt. Ein Sprecher teilte jedoch auf Anfrage mit, dass in diesem Jahr nur dann "gemahnt oder vollstreckt werde", wenn Verjährung drohe. "Das sind das nur wenige Einzelfälle", sagte der Sprecher.
Städte
Bitterfeld-Wolfen
„Um die Weihnachtsfreude nicht zu beeinträchtigen, wird es auch in diesem Jahr einen Weihnachtsfrieden in der Stadt Bitterfeld-Wolfen geben“, sagte Bitterfeld-Wolfens Oberbürgermeister Armin Schenk (CDU).
In der Zeit vom 18. Dezember 2023 bis einschließlich 1. Januar 2024 versendet die Stadt keine Bußgeldbescheide, Kostenbescheide, Verwarngelder, Zeugenfragebögen, Anhörungen, Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen. Ordnungswidrigkeiten wie zum Beispiel Halt- und Parkverstöße werden jedoch weiterhin geahndet.
Weißenfels
Das Weißenfelser Ordnungsamt verschickt vom 18. Dezember 2023 bis zum 2. Januar 2024 keine Bußgeldbescheide. Diese verfallen aber nicht, sondern werden im Januar 2024 versandt.
In der Zeit vom 27. Dezember bis zum 29. Dezember ist das Ordnungsamt Weißenfels nur dünn besetzt. "Daher werden zwischen den Feiertagen nur die groben Verstöße geahndet", sagte eine Sprecherin der MZ.
Vom 20. Dezember bis zum 2. Januar 2024 entfallen in Weißenfels die Parkgebühren, weil die Parkscheinautomaten in dieser Zeit mit einem Silvesterschutz versehen sind. Statt eines Parkscheins müssen die Autofahrer eine Parkscheibe auf das Armaturenbrett legen.
Halberstadt
Falschparker müssen vom 21. bis zum 24. Dezember 2023 keinen Strafzettel fürchten. Das Ordnungsamt klemmt ihnen in dieser Zeit lediglich einen "freundlichen Hinweis" unter den Scheibenwischer, wie ein Sprecher der Stadt Halberstadt gegenüber der MZ bestätigte.
Merseburg
"Kurz vor und nach dem Fest erhalten Falschparker in Merseburg einen Hinweiszettel als Ermahnung, der ohne weitere finanzielle Konsequenzen bleibt", teilte eine Sprecherin der Stadt Merseburg auf Anfrage mit. "Ausgenommen davon sind Behinderungstatbestände, Verkehrsgefährdungen und bekannte Wiederholungstäter." Auch Tempokontrollen werde es rund um die Feiertage geben.
Stendal
Vom 21. bis zum 24. Dezember 2023 klemmt das Ordnungsamt Autofahrern, die kein Parkticket gezogen oder die Parkzeit überschritten haben, "Weihnachtsknöllchen" statt Strafzettel unter den Scheibenwischer. Das teilte eine Sprecherin der Stadt Stendal der MZ mit. Die Weihnachtsknöllchen seien "mit einem Weihnachtsbaum und ein paar besinnlichen Worten" verziert.
Wer allerdings im absoluten oder eingeschränkten Halteverbot, auf dem Gehweg, entgegen der Fahrtrichtung oder in Feuerwehrzufahrten parkt, muss trotz des Weihnachtsfriedens mit einem Strafzettel rechnen.
Finanzämter in Sachsen-Anhalt
Anders als in vielen anderen Bundesländern halten die Finanzämter in Sachsen-Anhalt keinen Weihnachtsfrieden, wie ein Sprecher des Finanzministeriums der MZ sagte. Grund dafür sei, dass das Land Einnahmeausfälle vermeiden wolle.
Aufgrund der "erhöhten Urlaubsinanspruchnahme" würden entsprechende Maßnahmen rund um die Weihnachtsfeiertage aber "nur in wenigen und von der Verjährung bedrohten Fällen" durchgeführt, sagte der Sprecher.